Allgemeine Förderlinie – Media Forward Fund
Förderberechtigte
Existenzgründer:in, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Initiative / Netzwerk, UnternehmenGemeinwohlorientierte Medien-StartupsFördergebiet
Bundesweit, InternationalOrganisationsphase
Gründungs- und Aufbauphase, VorgründungsphaseFörder- / Finanzierungsart
Projektförderung / Vollfinanzierung, ZuschussThemenfelder
Demokratieförderung / Gesellschaftlicher Zusammenhalt / Politische Bildung, Kultur & Medien / Öffentlichkeitsarbeit für ProjekteHöhe der Fördersumme
max. 400.000 bzw. 200.000 €Ansprechpunkt
Media Forward Fund gGmbH, Lörrach
Kurzzusammenfassung
Allgemeine Förderlinie des Media Forward Funds
Angesichts zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung, der Transformationskrise im Journalismus und einer Ausdehnung sogenannter Nachrichtenwüsten soll die Allgemeine Förderlinie des Media Forward Funds einen Beitrag zu mehr unabhängigen Qualitätsmedien mit tragfähigen Geschäftsmodellen leisten, die hervorragende Inhalte publizieren und sich langfristig nachhaltig finanzieren.
Denn eine starke Demokratie lebt davon, dass die Versorgung mit verlässlichen und glaubwürdigen Informationen für alle dauerhaft sichergestellt und eine aktive Beteiligung an der öffentlichen Debatte möglich ist.
Deshalb fördert die Allgemeine Förderlinie des Media Forward Funds gemeinwohlorientierte Medienorganisationen, die mit einem konkreten Vorhaben ihre finanzielle Tragfähigkeit ausbauen wollen. Dabei schließen sie eine Lücke in der Berichterstattung und nutzen idealerweise Herangehensweisen, die sich von bestehenden Ansätzen im DACH-Raum und/oder in ihrem eigenen Markt unterscheiden. Besonderer Fokus liegt dabei auf Organisationen, die für Zielgruppen berichten, die bislang vom Journalismus vernachlässigt werden (zum Beispiel Menschen in ländlichen Regionen).
Was wird gefördert?
Weiterentwicklung eines bestehenden Geschäftsmodells, Wachstum eines bestehenden Angebots, Formats, Vertriebswegs oder Erlösquelle
Förderart:
Organisationsförderung oder Projektförderung für konkretes Vorhaben
*bei OF können projektungebundene (Overhead-) Kosten eingereicht werden
Was sind die Voraussetzungen?
– Proof of Concept und Market-/Product-Fit sollte vorhanden sein.
Die nächste Bewerbungsphase startet am 11. August 2025 und endet mit der Frist zur Eingabe der Kurzintros am 22. August.
An folgenden Terminen finden Info-Veranstaltungen zu der Förderung statt:
05. August 2025: 12:30-14:00 Uhr (deutsch)
07. August 2025: 12:00-14:00 Uhr (deutsch) – Vor-Ort-Veranstaltung mit Fokus Ostdeutschland
12. August 2025: 12:30-14:00 Uhr (englisch)
14. August 2025: 12:30-14:00 Uhr (französisch)
Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.