“Expositionsbeschränkungen” sind festgesetzte Eingrenzungen, die Risiken oder unerwünschte Einflüsse verringern sollen.
Im Bereich nachhaltiger Investitionen und insbesondere beim CTB-Label (Climate Transition Benchmark), beziehen sich Expositionsbeschränkungen auf die Begrenzung der Investitionen in bestimmte Branchen, Unternehmen oder Aktivitäten, die als klimaschädlich oder risikoreich angesehen werden (Waffenindustrie, Öl, Kinderarbeit, etc.). Will ein Unternehmen also das CTB-Label oder ein anderes Zertifikat erhalten, um als nachhaltig gekennzeichnet zu werden, muss es sich an diese Grenzen halten.
Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Investitionen mit den Zielen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes im Einklang stehen, indem sie das Risiko der Unterstützung schädlicher Aktivitäten verringern.
Hier sind Beispiele für Expositionsbeschränkungen von nachhaltigen Fonds:
1. Branchenbeschränkungen: Begrenzung der Investitionen in bestimmte klimaschädliche Branchen wie Kohlebergbau, fossile Brennstoffe oder energieintensive Industrien.
2. Unternehmensbeschränkungen: Ausschluss oder Begrenzung der Investitionen in Unternehmen, die bestimmte Umwelt-, Sozial- oder Governance-Kriterien (ESG) nicht erfüllen. Dies könnte Unternehmen betreffen, die keine ausreichenden Maßnahmen zur Reduktion ihrer CO2-Emissionen ergreifen oder gegen Menschenrechte verstoßen.
3. Aktivitätsbeschränkungen: Vermeidung der Finanzierung spezifischer Aktivitäten, die als besonders umweltschädlich gelten, wie zum Beispiel der Bau von Kohlekraftwerken oder die Förderung von Ölsanden.
4. Geografische Beschränkungen: Begrenzung der Investitionen in Regionen, die als besonders umweltschädlich oder risikoreich angesehen werden, wie etwa Gebiete mit hohen Entwaldungsraten.