
Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: Weiter bilden und Gleichstellung fördern
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Kommunales Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Sozialunternehmen, UnternehmenFördergebiet
BundesweitFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Arbeitsförderung und Inklusion, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Frauenförderung / Gleichstellung / Diversität, Neue Arbeitsmodelle / Arbeit & InnovationHöhe der Fördersumme
bis zu 1,35 Mio. Euro, 24 Monate ProjektlaufzeitAnsprechpunkt
ESF-Regiestelle “Wandel der Arbeit”, c/o Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Berlin
Kurzzusammenfassung
Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: Weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Übergeordnetes Ziel des Programms ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter:innen erhalten und gefördert werden. Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und wird in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und umgesetzt. Sie ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms “Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern” aus der ESF-Förderperiode 2014-2020.
Im Rahmen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie sollen die Anstrengungen der Sozial- und Betriebspartner daher im Hinblick auf die folgenden Ziele unterstützt werden:
- Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
- Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen
- Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote.
- Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt
Zur Umsetzung dieser Ziele werden Zuwendungen zur Förderung von Projekten mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen in folgenden vier Handlungsfeldern gewährt:
- Weiterbildung im Wandel fördern
- Gleichstellung gestalten
- Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
- Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung.
Der 7. Förderaufruf startet voraussichtlich am 06.10.2025 und läuft bis zum 05.12.2025.
Im Rahmen des 7. Förderaufrufs bietet die Regiestelle Wandel der Arbeit Informationsveranstaltungen an:
- 09. September 2025, 10:00 – 11:30 Uhr
- 11. September 2025, 13:30 – 15:00 Uhr
- 23. September 2025, 10:00 – 11:30 Uhr
- 14. Oktober 2025, 10:00 – 11:30 Uhr
Hier finden Sie die Möglichkeit zur Anmeldung zu den jeweiligen Terminen.
Etwaige weitere Termine werden zeitnah auf der Website der Regiestelle veröffentlicht.
Weitere Informationen unter dem unten stehenden Link.