
rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Sozialunternehmen, Verein / Verband, WohlfahrtsorganisationFördergebiet
Brandenburg, Bundesweit, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, ThüringenFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Arbeitsförderung und Inklusion, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Frauenförderung / Gleichstellung / Diversität, Gesundheit und Soziales, Neue Arbeitsmodelle / Arbeit & Innovation, WohlfahrtspflegeArbeitsmodelle & Arbeitsorganisation, Chancengleichheit & Inklusion, Kompetenz & Umgang mit Technologie, Personalgewinnung & Personalbindung, Führungs- & UnternehmenskulturHöhe der Fördersumme
bis zu 800.000 Euro, max. 2 Jahre LaufzeitAnsprechpunkt
ESF Regiestelle, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW), Berlin
Kurzzusammenfassung
Das ESF Plus-Programm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind³) zielt auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern. Gefördert werden Modellvorhaben der Personal- und Organisationsentwicklung und des Kulturwandels in gemeinnützigen Organisationen und Unternehmen der Sozialwirtschaft. rückenwind³ wird in der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027 in enger Partnerschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) umgesetzt. 74 Millionen Euro ESF Plus-Mittel, zzgl. Bundesmittel, stehen hierfür zur Verfügung. Eine externe Regiestelle in der BAGFW koordiniert die Programmumsetzung.
Im Rahmen von rückenwind³ können Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen der Personal-, Organisations- und Kulturentwicklung gefördert werden, die eines der aufgeführten Handlungsfelder A bis E adressieren.
A: Arbeitsmodelle & Arbeitsorganisation Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern
B: Chancengleichheit & Inklusion
Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung
C: Kompetenz & Umgang mit Technologie
Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien.
D: Personalgewinnung & Personalbindung
Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalförderung
E: Führungs- & Unternehmenskultur
Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur im Hinblick auf Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit.
Aktueller 7. Förderaufruf 2025
Am 16.09.2025 gab es eine Online-Infoveranstaltung.
Der Zeitraum für die Einreichung von Interessenbekundungen im Online-Förderportal Z-EU-S läuft vom 06.10.2025 bis zum 12.12.2025 (15.00 Uhr).
Da die Geltungsdauer der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 befristet ist, ist die Dauer der Bewilligung eines einzelnen Vorhabens bei diesem Förderaufruf auf bis zu maximal 24 Monate Projektlaufzeit begrenzt. Auf Grund der Begrenzung der Projektlaufzeit sollen die Gesamtausgaben in der Regel die Höhe von maximal 800.000 EUR je Vorhaben nicht überschreiten.
Hinweis: Da für die Übergangsregionen (ostdeutsche Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) noch eine wesentlich bessere Mittelausstattung vorhanden ist, möchten wir zur Einreichung von Interessenbekundungen insbesondere in den Übergangsregionen ausdrücklich ermutigen.
Weitere Informationen unter dem unten stehenden Link.