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Green Start-up

Fördergeber: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
  • Förderberechtigte

    Existenzgründer:in, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen
    Green Start-ups
  • Fördergebiet

    Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Bundesweit, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • Organisationsphase

    Existenzgründung und -festigung
  • Supportart

    Fachliche Begleitung & Betreuung, Veranstaltungen, Netzwerk
  • Förder- / Finanzierungsart

    Projektförderung / Vollfinanzierung, Zuschuss
  • Themenfelder

    Klimaschutz / Klimaanpassung, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Naturschutz / Biodiversität
  • Höhe der Fördersumme

    bis zu 125.000 € pro Startup
  • Supportthema

    Gründung eines Green Startups
  • Ansprechpunkt

    Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Osnabrück

Kurzzusammenfassung

Mit der Green Start-up-Förderung unterstützt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt Gründer:innen, die umweltentlastende, innovative und wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln. Die Förderung sieht im Wesentlichen vor, ein Gründungsteam finanziell und ideell zu unterstützen, um eine Vollzeitbefassung mit ihrem Start-up zu ermöglichen.

Bewertungskriterien
– Umweltentlastungspotenzial
– Innovationshöhe
– Persönliche Eignung
– Wirtschaftliche Tragfähigkeit

Leistungen
– Fachliche Begleitung und Betreuung durch DBU-Referent:innen
– Einladung zu Veranstaltungen der DBU
– Einbindung in das Netzwerk der DBU
– Finanzielle Unterstützung durch Fördermittel

Rahmenbedingungen der Förderung
– Förderdauer: 24 Monate
– Fördermittel: Bis zu 125.000 € pro Start-up als nicht rückzahlbarer Zuschuss (bis zu 100 %-Förderung; De-minimis- Beihilfe). Die Fördermittel werden in Raten ausgezahlt und sollen insbesondere als Zuschuss zum Lebensunterhalt für die im Start-up tätigen Personen verwendet werden (maximal 2.000 € pro Monat & Person); Sachkosten und Fremdleistungen werden im geringeren Umfang gefördert.
– Berichterstattung durch das Start-up an die DBU anhand von Zwischen- und Abschlussberichten.

Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.

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