„Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
Förderberechtigte
Genossenschaft, PersonengesellschaftFördergebiet
BundesweitFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Energie / Energieeinsparung, Klimaschutz / KlimaanpassungHöhe der Fördersumme
max. 200.000 EuroAnsprechpunkt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Borna (Sachsen)
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie als lokale Genossenschaft oder Gesellschaft die Errichtung einer Windenergieanlage planen, können Sie für Ihre vorbereitenden Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt lokal agierende Bürgerenergiegesellschaften, die ein Projekt zur Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen an Land umsetzen wollen.
Gefördert werden Ihre Kosten für die Planung und Genehmigung einer Windenergieanlage, insbesondere
sämtliche Vorplanungskosten, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung, Kosten für die Datenermittlung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
Kosten für Gutachten, wenn eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist,
Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen bei grundlegenden Fragen zum Projekt.
(…)
Die Höhe des Zuschusses beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und ist auf maximal EUR 200.000 begrenzt.
Sie müssen den Zuschuss zurückzahlen, wenn die Windenergieanlage einen Zuschlag oder eine Förderung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) erhält.