
15-minute City Transition Pathway – Driving Urban Transitions Partnership (DUT)
Förderberechtigte
Behörde, Forschungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Hochschule, Kommunales Unternehmen, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen, Verein / Verband, Wohlfahrtsorganisation(Nur Verbundprojekte - Hochschulen & Verbundpartner)Fördergebiet
Bundesweit, InternationalFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Transport / MobilitätAnsprechpunkt
DLR Projektträger, Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit, Bonn
Kurzzusammenfassung
Förderaufruf Driving Urban Transitions Partnership: DUT-Call 2025 – 15-minute City Transition Pathway (15mC TP) innerhalb der Forschungsförderung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Dieser Förderaufruf erfolgt unter der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Projekten innerhalb der Driving Urban Transitions Partnership im Rahmen des aktuellen Energieforschungsprogramms, der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ und der Forschungsagenda „Nachhaltige urbane Mobilität“. Die Rahmenbekanntmachung stellt die Grundlage für diesen Förderaufruf dar und beschreibt die Förderbedingungen für deutsche Antragstellende, die sich auf eine Ausschreibung der Driving Urban Transitions Partnership (DUT) bewerben möchten. Die aktuelle transnationale Ausschreibung ist der DUT Call 2025, der die Grundlage für die Einreichung der transnationalen Verbundanträge darstellt. Dieser Förderaufruf definiert das Thema im 15-minute City Transition Pathway, für das deutsche Antragstellende im Jahr 2025 pre-proposals (Skizzen) beziehungsweise full- proposals (Anträge) für den DUT Call 2025 einreichen können.
Was wird gefördert?
Dieser Förderaufruf bezieht sich nur auf den 15-minute City Transition Pathway (15mC TP) des DUT Call 2025. Der Positive Energy Districts Transition Pathway (PED TP) wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert. Der Circular Urban Economies Transition Pathway (CUE TP) wird von deutscher Seite zurzeit nicht gefördert.
Gefördert werden angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Methoden, Prozessen und Lösungen beitragen, die auf eine verbesserte Erreichbarkeit und Konnektivität beginnend auf Quartiersebene abzielen und damit den Übergang zu einer nachhaltigen städtischen Mobilität unterstützen.
Für antragstellende Organisationen aus Deutschland ist die Teilnahme am folgenden Thema (Topic) des 15-minute City Transition Pathway (15mC TP) der aktuellen Ausschreibung (DUT-Call 2025) möglich:
15mC topic 1: Next steps for multimodal urban mobility, building on the travel experience
Ziel ist es, für die „Stadt der kurzen Wege“ forschungsbasierte Strategien zu entwickeln, mit denen nachhaltiger städtischer Verkehr für alle Menschen günstiger und attraktiver gestaltet werden kann. Dafür sollen öffentliche Verkehrsmöglichkeiten wie Straßenbahnen, Züge, Busse und Fähren mit aktiver und geteilter Mobilität verbunden werden. Alle wesentlichen Hebel, Lücken und Hindernisse sollen betrachtet werden, um möglichst viele Menschen mit passfähigen, nachhaltigen Mobilitätslösungen anzusprechen.
Projektvorschläge können sich entweder auf die Methoden zur Erfassung von Verkehrsbedarfen beziehen, auf Prozesse zur Überwindung von Hindernissen und/oder zur Entwicklung von Politiken, oder auf technologische sowie soziale Innovationen für einen nahtlosen Übergang vom einem zum anderen Verkehrsmittel. Für tragfähige Lösungen in sehr unterschiedlichen Kontexten und verschiedenen Größen von Kommunen ist ein breites Spektrum von Ansatzpunkten möglich: von der physischen Infrastruktur über organisatorische Regelungen bis hin zu digitalen Instrumenten für vereinfachte Nutzung und Information. Es werden jeweils konkrete, anwendungstaugliche und nutzerorientierte Projektergebnisse erwartet.
Multi- und intermodale Lösungen sollen deshalb gemeinsam mit der Bevölkerung, insbesondere mit besonders schutzbedürftigen Gruppen, mit Unternehmen vor Ort und mit Wohnungsgesellschaften entwickelt werden. Die bisherigen Erfahrungen und die Bedürfnisse auch der Gruppen am Rande der Gesellschaft sollen dabei realistisch erfasst und ausgewertet werden. Gemeinsam entwickelte und umgesetzte Lösungen, wie zum Beispiel Mobilitätsstationen, sollen zur Attraktivität der Orte, zu Klimaanpassung und zur Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums beitragen.
Wie wird gefördert?
Die Rechtsgrundlagen, Zuwendungsvoraussetzungen, Einzelheiten des Verfahrens, sonstige Randbedingungen sowie Ansprechpartner sind der „Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Projekten innerhalb der Driving Urban Transitions Partnership (DUT)“ vom 12.10.2023 zu entnehmen. Gegenstand der Förderung ist angewandte Grundlagen- und Innovationsforschung. Es gilt das zweistufige Verfahren der Rahmenbekanntmachung:
In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 17. November 2025 13:00 CET zunächst pre-proposals (Skizzen) in elektronischer Form vorzulegen.
In der zweiten Verfahrensstufe sind bis spätestens 23. April 2026 13:00 CEST full proposals (Anträge) in elektronischer Form vorzulegen.
Alle Fristen sind dem DUT Call 2025 zu entnehmen: https://dutpartnership.eu/dut-call-2025
Die Projekte werden im Wege der nicht rückzahlbaren Zuwendung mit maximal 350.000 Euro je deutscher antragstellender Organisation mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten gefördert. Der Mindestbetrag je Partner beträgt 100.000 Euro. Falls eine Organisation die Koordination des Verbunds übernimmt, kann die Förderung bis zu 400.000 Euro betragen. Es können bis zu zwei deutsche Antragsstellende an einem Verbundprojekt teilnehmen. Die deutschen Partner eines Verbundes werden insgesamt mit bis zu max. 500.000 Euro gefördert. Weitere Angaben zu den transnationalen und nationalen Förderkriterien finden sich im DUT Call 2025 (Annex A Specific Funding Agencies’ Budgets and Rules of Eligibility).
Wer wird gefördert?
Der vorliegende Aufruf richtet sich primär an Verbundvorhaben. Einzelheiten zur Antragsberechtigung sind der Rahmenbekanntmachung zu entnehmen.
Der Einbindung von deutschen Praxispartnern (wie zum Beispiel Kommunalverwaltungen, Unternehmen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen) wird besondere Bedeutung zugemessen. Sie können sich als Koordinierender Antragsteller, als Antragsteller für ein Teilprojekt oder als Kooperationspartner beteiligen.
Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.