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Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

Fördergeber: Land Nordrhein-Westalen
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Initiative / Netzwerk, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Privatperson, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Unternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Nordrhein-Westfalen
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Infrastruktur, Kultur & Medien / Öffentlichkeitsarbeit für Projekte, Kultur und gesellschaftlicher Wandel, Kulturelle Bildung, Tourismus / Kultur- und Naturerbe
  • Ansprechpunkt

    Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster)

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie Kunst- oder Kulturprojekte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten in den Bereichen Kultur, Kunst und kulturelle Bildung auf der Grundlage des Kulturfördergesetzes NRW. Sie erhalten eine Förderung für Maßnahmen in den Handlungsfeldern

  • kulturelle Infrastruktur und interkommunale Kooperation,
  • Künste,
  • Erhalt des kulturellen Erbes,
  • kulturelle Bildung und Bibliotheken,
  • freie Szene und Soziokultur,
  • Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Breitenkultur,
  • Kultur und gesellschaftlicher Wandel/Strukturwandel,
  • Experimente.

(…) Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderungen bis zu EUR 50.000.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderungen ab 50.000 EUR bis zu 250.000 EUR.

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