FörderfinderSIGU-StrategieVeranstaltungen

Öffentliche Beschaffung

Die Grafik zeigt den Umsetzungsstand der Maßnahmen im Handlungsfeld 4. 50 Prozent der Maßnahmen befinden sich in der Umsetzungs- und Abschlussphase. Bei 50 Prozent der Maßnahmen wurden Vorbereitungen durchgeführt.

Handlungsfeld 4:
Öffentliche Beschaffung als Hebel nutzen

Die Bundesregierung hat in der 20. Legislaturperiode begonnen, bestehende Anforderungen an eine innovative und nachhaltige Beschaffungspraxis weiterzuentwickeln. So wurde der Entwurf eines Vergaberechtstransformationsgesetzes erarbeitet, mit dem sozial- und umweltbezogene nachhaltige Kriterien sowie Innovationsaspekte in Vergabeverfahren gestärkt werden sollten. Der „KOINNOvationsplatz“ verbindet diskriminierungsfrei und offen öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber mit innovativen Unternehmen sowie sozial-innovativen Akteurinnen und Akteuren im Vorfeld von Ausschreibungen.

  • (lfd. Nr. 26)

    Vorbereitungen durchgeführt

    Durch eine Anpassung in der Unterschwellenvergabeordnung bis voraussichtlich Ende 2025 soll die Sichtbarkeit von jungen und Gemeinwohlorientierten Unternehmen deutlich erhöht werden. Der Entwurf des BMWK aus der 20. Legislaturperiode sieht dabei vor, dass bei Beauftragung solcher Unternehmen eine Sonder-Direktauftragswertgrenze in Höhe von 100.000 Euro gelten soll. Damit würden starke Anreize für Vergabestellen gesetzt, junge und/oder Gemeinwohlorientierte Unternehmen in der öffentlichen Beschaffung zu berücksichtigen und proaktiv auf diese zuzugehen.

  • (lfd. Nr. 23)

    Vorbereitungen durchgeführt

    In der letzten Legislaturperiode hatte die Bundesregierung einen Entwurf eines Vergaberechtstransformationsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sah neben vielen Vereinfachungsmaßnahmen u. a. die Einführung eines neuen § 120a GWB vor, der die Berücksichtigung sozial- und umweltbezogener nachhaltiger Kriterien in Vergabeverfahren zum neuen Regelfall machen sollte. Auch Innovationen sollten gestärkt und die Chancen von jungen Unternehmen in der öffentlichen Beschaffung verbessert werden, sie sollten zukünftig mehr Berücksichtigung bei öffentlichen Aufträgen finden. Das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch nicht abgeschlossen. Parallel zum Vergaberechtstransformationsgesetz wurde auch die Unterschwellenvergabeordnung umfassend überarbeitet und soll künftig u. a. die Möglichkeit der Direktvergabe an innovative Gemeinwohlorientierte Unternehmen für Aufträge bis 100.000 Euro einführen. Das Vorhaben befindet sich in der Abstimmung mit den Ländern.

  • (lfd. Nr. 24)

    Umsetzungs- und Abschlussphase

    Der „KOINNOvationsplatz“ verbindet öffentliche Auftraggeber und innovative Unternehmen zur Vorbereitung von Vergabeverfahren sowie zur Vernetzung von Angebots- und Nachfragseite. Öffentliche Auftraggeber können ihre Bedarfe in sogenannten Challenges formulieren und innovative Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Lösungen zu präsentieren. Der KOINNOvationsplatz ist ein Tool zur Markterkundung. Innovative Unternehmen können daneben auch initiativ ihre Produkt- oder Prozessinnovationen auf dem sogenannten „Marktplatz der Innovationen“ beschreiben. Der KOINNOvationsplatz wird vom „Kompetenzzentrum innovative Beschaffung“ (KOINNO) betrieben; KOINNO wiederum ist eine im Auftrag des BMWK vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) übernommene Aufgabe. KOINNO läuft nach aktuellem Stand bis Juni 2026. Wichtiger Meilenstein war die Inbetriebnahme des KOINNOvationsplatzes Ende 2022. Es wurden bisher über 25 Challenges durchgeführt und über 200 innovative Lösungen auf dem Marktplatz eingereicht. Als herausfordernd zeigte sich, dass öffentliche Auftraggeber noch wenig Erfahrung mit einer innovativorientierten Markterkundung haben. Dadurch sind Challenges oft Pilotmaßnahmen für öffentliche Auftraggeber.

  • (lfd. Nr. 25)

    Umsetzungs- und Abschlussphase

    Mit der „Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung“ (KNB) und dem „Kompetenzzentrum innovative Beschaffung“ (KOINNO) hat die Bundesregierung Vergabestellen dabei unterstützt, entsprechende Kompetenzen aufzubauen. KOINNO ist darüber hinaus ein Instrument der Innovationspolitik, indem es neuen, innovativen Produkten und Dienstleistungen den Weg in den Markt ebnet. Zu Themen der nachhaltigen und innovativen öffentlichen Beschaffung wurden Online-Plattformen (www.nachhaltige-beschaffung.info, www.koinno-bmwk.de) mit verschiedenen Informationsangeboten, Online-Tools oder Best-Practice-Beispielen eingerichtet. Zudem werden (Online-)Schulungen und Beratungen angeboten, via (monatlichem) Newsletter über aktuelle Themen informiert und die nachhaltige und innovative öffentliche Beschaffung auf diversen Veranstaltungen wirksam platziert.

    Die KNB beinhaltet zudem etwa die Geschäftsstelle der „Gemeinsamen Bund-Länder-Fortbildungsinitiative nachhaltige Beschaffung“ und hat den Interministeriellen Ausschuss für nachhaltige öffentliche Beschaffung beraten.

    Nicht zuletzt betreibt KOINNO ein Programm zur Zertifizierung der Innovationsorientierung von Beschaffungsstellen. Praktische Unterstützung bei konkreten Beschaffungsvorgängen bietet außerdem der KOINNOvationsplatz unter https://app.koinnovationsplatz.de