Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft

Handlungsfeld 2:
Sozial-innovative und gemeinwohlorientierte Gründungskultur und Unterstützungsstrukturen stärken
Zahlreiche Neugründungen zeugen davon: Gemeinwohlorientierte Unternehmen und Soziale Innovationen liegen im Trend – obwohl der Gründungsprozess oft bürokratisch und langwierig ist. Um den Prozess zu erleichtern und zu beschleunigen, hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode die Öffnung bestehender Gründungs- und Innovationsförderungen sowie -zentren und neue Förderprogramme für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen gestartet. Sozial-innovative Akteurinnen und Akteure sowie die gemeinwohlorientierte Wirtschaft sollen mit Hilfe des Förderprogramms „Nachhaltig Wirken“ in allen Regionen Deutschlands Unterstützung finden. Mit den Förderprogrammen „EXIST“ und „EXIST Women“ oder dem Wettbewerb „Gesellschaft der Innovationen“ erleichtert die Bundesregierung den Zugang zu kompetenter Beratung und finanzieller Unterstützung.
(lfd. Nr. 15)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Das dreijährige Projekt „Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft“ der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) wurde im September 2022 mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gestartet. Im Austausch mit Expertinnen und Experten wird ermittelt, wie sich die Aspekte Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gender auf Gründungsvorhaben von Frauen auswirken.
In vier Modellregionen wurden seit Herbst 2023 Experimentierräume zur Förderung von Gründerinnen mit nachhaltigen Gründungsvorhaben durchgeführt:
- Nordrhein-Westfalen: Mentorinnenprogramm zur Begleitung von Impact-Gründungen aus Hochschulen
- Mecklenburg-Vorpommern: „Gründerin goes Excellence“, Drehbuch einer Preisverleihung zur Förderung von nachhaltig wirtschaftenden Gründerinnen in der ländlichen Region Mecklenburg-Vorpommern
- Hessen: „Nachfolgerin for Future“, Entwickeln eines Begleitprogramms für Unternehmensnachfolgen durch Frauen
- Baden-Württemberg: „InvestInHerBusiness“, Verzahnung der Aspekte Gender, Gründung, Finanzierung und Nachhaltigkeit
Zu jedem Experimentierraum fand ein Runder Tisch statt, um die Erkenntnisse aus den regionalen Testkonzepten zu reflektieren und darauf basierend Handlungsansätze zu entwickeln. Das Projekt endet im Herbst 2025.[3]
(lfd. Nr. 9)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Ziel der Maßnahme war die Professionalisierung und der Ausbau der Gründungs- und Unternehmensberatung für Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Dafür hat die Bundesregierung die Entwicklung und Einführung einer zertifizierten Qualifizierungsmaßnahme für Beraterinnen und Berater vorgesehen.
In einer Bedarfs- und Potenzialanalyse wurde die Ausgangslage für eine solche Qualifizierungsmaßnahme im Detail geprüft und bewertet. Hierfür wurden Interviews mit Schlüsselakteurinnen und -akteuren des Ökosystems Gemeinwohlorientierter Unternehmen, mit Akteurinnen und Akteuren der erweiterten Beratungslandschaft (z. B. Wirtschaftsförderungen, Gründerzentren, Kammern) sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Forschung und Förderung geführt.
Die Analyse wurde im Oktober 2024 abgeschlossen. Dabei wurde deutlich, dass sich die Beratung und Beratungsqualifizierung zu Gemeinwohlorientiertem Unternehmertum seit der Strategielegung weiter professionalisiert hat. Die Einführung einer flächendeckenden Basisqualifizierung mit festem Curriculum für Beratende Gemeinwohlorientierte Unternehmen ist daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr angezeigt.
(lfd. Nr. 10)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Das Förderprogramm „REACT with impact“, kurz: REACT, ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Insgesamt wurden 202 Projekte gefördert, die 122 Gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), 80 Gemeinwohlorientierte Start-ups sowie 59 weitere Organisationen begünstigten. Die Ex-Post-Evaluation wurde im ersten Quartal 2025 veröffentlicht.
Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen
Unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse von REACT wurde „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“ als Nachfolgeprogramm entwickelt. Mit dem Programm fördert das BMWK Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Eine Förderung für diese Art von Unterstützungsleistungen können Einrichtungen wie z. B. Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Coworking-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern und Technologie- und Gründerzentren oder Hochschulen beantragen. Als Zuwendungsempfangende setzen sie die Unterstützungsmaßnahmen um und bieten sie den Gemeinwohlorientierten Unternehmen bzw. interessierten Unternehmen an.
Die Förderung von „Nachhaltig wirken“ gliedert sich dabei in zwei Module – ein Individual-Modul und ein Multiplikator-Modul:
- Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für Gemeinwohlorientierte KMU gefördert.
- Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums sowie Vernetzungsangebote gefördert. Diese stehen zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offen.
Maßnahmen, die einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten durch den „Klimabonus“ noch attraktivere Förderkonditionen.
Die Förderrichtlinie wurde am 17. Juli 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Programm ist nach Beauftragung des Projektträgers am 7. August 2024 gestartet und läuft bis zum 31. Dezember 2028. In der ersten Förderrunde wurden 51 Projekte mit insgesamt rund 50 Mio. Euro für die nächsten drei Jahre gefördert. Eine zweite Förderrunde wurde im Dezember 2024 gestartet.
(lfd. Nr. 11)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Das BMBF hat die neue Fördermaßnahme „Gesellschaft der Innovationen“ mit zwei Richtlinien für Sozialinnovatorinnen und Sozialinnovatoren aus dem Hochschulumfeld aufgelegt. Ziel ist es, die gesellschaftlichen Potenziale vor allem an Hochschulen zu aktivieren und die Basis für sozial-innovative Initiativen und Unternehmungen zu sichern. Der Fokus liegt mittelfristig auf der wirtschaftlichen Verwertung, z. B. durch Gründung eines Sozialunternehmens.
Die erste Förderbekanntmachung zur Erforschung von Lehre im Bereich Soziale Innovationen und Sozialunternehmertum endete im Herbst 2024. Im Rahmen eines Querschnittsprojekts entstand ein Leitfaden für die Hochschulpraxis „Wirkungsvoll Social Innovation Education & Social Entrepreneurship Education gestalten und etablieren“. 1
Die zweite Förderrichtlinie startete mit einer digitalen Veranstaltung zur Ideenfindung (Matchathon), auf der 128 Teams ihre Ideen vorgestellt haben. 44 Teams erhielten einen Preis und gingen in die von einem Coaching begleitete Konzeptphase. Seit dem 1. November 2024 erhalten 18 Projekte eine einjährige finanzielle Förderung zur Umsetzung ihrer sozial-innovativen Ideen sowie ein zielgerichtetes begleitendes Coaching, um ein Sozialunternehmen zu gründen. Die Unterstützung bei der Ideenentwicklung und das begleitende Coaching sind zwei Besonderheiten dieser Förderung.[2]
(lfd. Nr. 12)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Im Existenzgründungsportal https://www.existenzgruendungsportal.de/Navigation/DE/Netzwerke/ der Bundesregierung können Informationen, die zur Bildung oder zum Ausbau von Netzwerken relevant sind, abgerufen und verbreitet werden. Hier werden unter dem Reiter „Gemeinwohlorientiertes Unternehmertum“ relevante Informationen gesammelt für Gründerinnen und Gründer bereitgestellt.
(lfd. Nr. 13)
Vorbereitungen durchgeführt
Im Rahmen der neu gestarteten Initiative „Social Impact Republic“ sollen Gründungsinteressierte für gemeinwohlorientierte Themen begeistert werden. Bestehende Angebote der beteiligten Start-up-Zentren werden für Impact Start-ups ausgeweitet und die Entwicklung technologischer Innovationen mit gesellschaftlicher Wirkung unterstützt.
Das „Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft“ des Bundes ist zudem eine wichtige Anlaufstelle für Akteurinnen und Akteure der Branche. Es ergänzt die Angebote der Länder und Regionen und konzentriert sich auf die bundesweite Perspektive. Das Kompetenzzentrum soll gemäß der neuen Ausschreibung einen noch stärkeren Zielgruppenfokus auf KMU und Solo-Selbständige legen, eine bessere Themenabstimmung mit relevanten Netzwerken erreichen sowie einen Fokus auf cross-sektorale Innovationen und neu auf „Creative Impact“ richten. Der Zielgruppenfokus soll auf Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft verstärkt werden, dabei v. a. auf KMU sowie Solo-Selbständige. Das Kompetenzzentrum soll sich gemäß Ausschreibung vor allem auf die Förderung von Innovationen konzentrieren. Dies geschieht durch Vernetzung und Experimentierräume für cross-sektorale Innovationen innerhalb der Branche sowie mit anderen Branchen. Die Ausschreibung für das Kompetenzzentrum ist im dritten Quartal 2024 erfolgt und das Vergabeverfahren wurde Anfang 2025 erfolgreich beendet.
Die Förderrichtlinie zur Umsetzungsphase von „EXIST Startup Factories“ wurde im Bundesanzeiger vom 18. Dezember 2024 veröffentlicht. Nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2025 können die Umsetzungskonzepte ausgewählt werden. Mit dem Start der Umsetzung der Projekte ist dann auch eine systematische Begleitung bzw. ein Monitoring verbunden.
(lfd. Nr. 14)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Die Förderrichtlinien von „EXIST“ sind grundsätzlich technologie- und branchenoffen. Damit sind auch die Gemeinwohlorientierten Unternehmen umfasst. In den Beratungen der Antragstellenden wurde Wert auf den Hinweis gelegt, dass auch Gründungsteams mit gemeinwohlorientierten Innovationen und Geschäftsmodellen gefördert werden und ihre Bewerbung ausdrücklich erwünscht wurde. Bei der Begutachtung der Vorhaben wird gemäß der Förderrichtlinie neben den Standardkriterien, wie Innovation, Team, Geschäftsmodell und Markt, insbesondere der qualitative und quantitative Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung (SDG) bewertet.
Mit „EXIST Women“ sollen gemäß Förderrichtlinie Frauen aus dem Hochschulumfeld für Unternehmertum interessiert und unterstützt werden, in die Gründung zu gehen. Dies wird auch die Gründungen von Gemeinwohlorientierten Unternehmen fördern, da diese besonders häufig von Frauen gegründet werden. Das erste Modellprojekt (Pilotphase von EXIST Women) ist von 2023 bis 2024 erfolgreich umgesetzt worden. An der Pilotphase waren 110 Hochschulen und über 1.100 Frauen beteiligt. Zahlreiche Teilnehmerinnen haben im Anschluss Folgeförderungen für innovative Gründungen, darunter auch für Gemeinwohlorientierte Unternehmen, bei Bund und Ländern eingeworben. Erfahrungen aus der Pilotphase sind in die aktualisierte Förderrichtlinie „EXIST Women“ eingeflossen. Anhand der sehr großen Nachfrage kann davon ausgegangen werden, dass die genannte Zielsetzung der Förderung erreicht wird. Für die neue Runde 2025 haben diesmal sogar 123 Hochschulen erfolgreich Anträge gestellt. Durch eine besonders schnelle Antragsbearbeitung konnten alle Anträge bereits im Dezember 2024 bewilligt werden. Gesicherte Auswertungen sind für alle Förderlinien von „EXIST“ nicht vor Ende 2025 zu erwarten.
Fußnoten
[1] Online verfügbar unter: https://sigu-plattform.de/wp-content/uploads/SISEE-Broschuere.pdf
[2] Homepage – Gesellschaft der Innovationen – Impact Challenge an Hochschulen – BMBF.
Online verfügbar unter: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/DE/2024/20241212_matchathon.htm
[3] Weitere Informationen sind auf der Projektwebseite zu finden. Online verfügbar unter: https://gfgw-bga.de