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Programm “Soziale Innovation – Projekte”

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
NBank: Wir fördern Niedersachsen
  • Art der Förderung

    Zuschuss
  • Fördergeber

    Europäischer Sozialfonds Plus
  • Fördergebiet

    Niedersachsen
  • Lebensphase der Sozialen Innovation

    Ideenfindung & Pilotierung
  • Maximale Fördersumme

    750.000 Euro

  • Förderbedingungen

    Förderquoten von bis zu 70% im SER-Gebiet und bis zu 80 % im ÜR-Gebiet; Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.

Förderberechtigte

juristische Personen und natürliche Personen (soweit es sich um Einzelunternehmen oder Personengesellschaften handelt)

Wirkungsweise

Das Programm gewährt laut Förderrichtlinie “Zuwendungen für innovative Ansätze, die zur Lösung sozialer Herausforderungen und zur Deckung lokaler und regionaler Bedarfe beitragen.” Im Fokus stehen dabei, die beiden Themenbereiche „Arbeitswelt im Wandel“ und „Daseinsvorsorge“. Diese sind sehr weit gefasst. Die Programmleitung sieht dabei Soziale Innovation als einen Experimentierraum an, in dem es primär um das Austesten von möglichen Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen. So kann ein vermeintliches Scheitern als Erfolg gedeutet werden, wenn man daraus für eine zukünftige Lösung lernen kann. Eine gewisse Risikobereitschaft ist somit vorhanden.

Welche Projekte/Organisationen wurden bereits gefördert?

52 Projekte der Sozialen Innovation wurden im Rahmen von ESF in der Förderperiode 2014-2020 mit einem Gesamtvolumen von ca. 23 Mio. Euro gefördert.

Ein Beispiel ist das Projekt von WirGarten e.V. in Lüneburg, in dem ein Social Franchise entwickelt wurde, mit dem Gemüsegärtner:innen und Bürger:innen eine WirGarten-Genossenschaft in ihrer Region starten können. Eine ausführliche Übersicht aller Projekte gibt es hier. Im Rahmen der aktuellen Förderperiode von ESF+ wurden im ersten Förderaufruf bzw. bei der ersten Antragstellung 11 Projekte bewilligt (Zeitpunkt Juni 2023).

(Quelle: https://www.mb.niedersachsen.de/soziale_innovation/soziale-innovation-208511.html Bildrechte: Anja Weiss)

Warum gilt das Instrument / Programm als Good Practice?

Das Programm baut auf jahrelange Erfahrung der NBank (seit 2014) im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) auf. Für die Gestaltung der Richtlinie des aktuellen Programms im Rahmen von ESF+ (Förderperiode 2021-2027) hat die NBank in Kooperation mit dem Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung eine Förderrichtlinie entwickelt, die Erkenntnisse aus der Evaluation und Erfahrungen der letzten Förderperiode integriert.

  1. Die Förderhöhe von 750.000 Euro für eine Organisation ist vergleichsweise hoch. Die Förderquoten von 70% / 80% je nach Gebiet sind auch hoch für ein Zuschussprogramm.
  2. Parallel zum Programm werden drei Stellen für Soziale Innovation in den Bereichen der Landespitzenverbände der Arbeitnehmenden, der Arbeitgebenden und der Wohlfahrt gefördert. Diese unterstützen bei der Einschätzung und Bewertung der Ideen für die Projektanträge und stehen in der Antragsphase als “unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung” zur Verfügung. Durch die Förderung findet eine Integration von einschlägigen Kompetenzen und Praxisnähe in das Programm statt.
  3. Das Programm zielt darauf ab, so unbürokratisch wie möglich zu agieren. Es wird verpflichtend eine Einschätzung der Projektidee in der ersten Stufe des Antragsverfahren vorgenommen. Soziale Innovationen wird laut den Programmzuständigen als Spielfläche und Experimentierraum gesehen in denen Scheitern erlaubt ist und ein Erfolg sein kann.

Limitationen des Instruments

Eine Antragstellung ist nur möglich nach Aufforderung. Im Rahmen eines Förderaufrufs können Projektideen eingereicht werden. Aus dem Pool der Projektideen werden dann ausgewählte Projekte zur Antragstellung aufgefordert. Eine Antragstellung ist nur einmal im Jahr (an Stichtagen) möglich. Eine Anschlussförderung ist in der Regel nicht vorgesehen, da eine finanzielle Tragfähigkeit am Ende des Projektes erwartet wird.

Eine weitere Herausforderung besteht auch im Zusammenführen von Innovator:innen mit der engeren Logik einer Förderverwaltung. Zum Beispiel wird üblicherweise von Arbeitsverträgen für die Förderung von Projektmitarbeitenden ausgegangen. Innovative Sozialunternehmen und Initiativen wirken allerdings häufig aus ehrenamtlichen oder netzwerkartigen Strukturen heraus. Daraus hat die Programmleitung eine Förderpauschale für Personalausgaben entwickelt.

Weiterführende Informationen

Ansprechpunkt: Sabrina Fürstenberg-Wiegmann
Telefon: 0511 30031-9867
E-Mail: sabrina.fuerstenberg-wiegmann@nbank.de
Ansprechpunkt: Simone Foedrowitz
Telefon: 0511 30031-9695
E-Mail: simone.foedrowitz@nbank.de