FörderfinderSIGU-StrategieVeranstaltungen

NRW.MicroCrowd

NRW.Bank
NRW.Bank Wir fördern Ideen
  • Art der Förderung

    Kredit/Darlehen
  • Fördergeber

    Förderbank für Nordrhein-Westfalen und Land NRW
  • Fördergebiet

    Nordrhein-Westfalen
  • Lebensphase der Sozialen Innovation

    Formalisierung und Wachstum
  • Maximale Fördersumme

    50.000 Euro (bis zu 80% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs bei mindestens 20% Crowdfunding)

  • Förderbedingungen

    Voraussetzungen für die Förderung sind:

    1. ein paralleles Crowdfunding-Projekt über Startnext;
    2. erfolgreiches Erreichen des ersten Fundingziels (≥ 20% d. Darlehensbetrags);
    3. bei Gründungen muss der Unternehmensstandort, bei Erweiterungs-/Wachstumsmaßnahmen der Investitionsort in NRW liegen. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Förderberechtigte

Antragsberechtigt sind neben Einzelunternehmen, GbRs und UGs, auch kleine Sozialunternehmen mit einem gesellschaftlich nachhaltigen Geschäftszweck in der Rechtsform GmbH und gGmbH. Für Gründungen und junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme.

Wirkungsweise

Oft schafft ein Crowdfunding zwar eine finanzielle Grundlage, aber nicht ausreichend Kapital, um ein Projekt zu verwirklichen. NRW.MicroCrowd ist ein Mikrodarlehen der NRW.BANK, das speziell auf Crowdfunding-Projekte von Gründenden und jungen Unternehmen aus NRW zugeschnitten ist, die mit ihrem Geschäftszweck soziale oder ökologische Ziele verfolgen. Für viele Sozialunternehmen – und junge Unternehmen generell – ist das Aufbringen eines Eigenanteils für Förderprogramme oft sehr schwierig. Die Möglichkeit, diese Mittel durch Crowdfunding einzubringen, ermöglicht es vielen Sozialunternehmen, überhaupt an dem Programm teilzunehmen.

Welche Projekte/Organisationen wurden bereits gefördert?

Mit dem Instrument wurden bisher vor allem Projekte erreicht, die im Bereich nachhaltiger Konsum anzusiedeln sind, da diese sich häufig besonders gut für eine Crowdfunding-Kampagne eignen. So auch die Vegablum KG, die vegane und umweltfreundliche Lebensmittel anbietet.

 

 

 

Warum gilt das Instrument / Programm als Good Practice?

  1. Das Programm bietet eine hohe Förderquote und eine relativ lange Laufzeit, was für Soziale Innovationen besonders förderlich ist, aufgrund derer längeren Entwicklungszeiträumen.
  2. Für viele Treiber Sozialer Innovationen bleibt der Zugang zu Darlehen aus unterschiedlichen Gründen (fehlende Sicherheiten, Rechtsform, Kapitalkosten) häufig verwehrt. NRW.MicroCrowd ermöglicht diesen Organisationen einen Zugang zu Wachstumsfinanzierung.
  3. Die im NRW.MicroCrowd hergestellte Verbindung von crowdbasierter Finanzierung mit bankenüblichen Instrumenten birgt ein hohes Wirkungspotenzial in der Finanzierung von Sozialen Innovationen. Ein großer Vorteil liegt darin, dass ein erfolgreiches Crowdfunding als Markttest für ein gefördertes Projekt gewertet werden und somit den Bedarf einer Sozialen Innovation in einem bestimmten Bereich der Gesellschaft bestätigen kann.

Limitationen des Instruments

Das Instrument wäre noch wirkungsvoller, wenn die Fördersumme höher ausfallen würde. Vor allem in Hinblick darauf, dass eine ressourcenaufwändige Crowdfunding-Kampagne zunächst zu starten ist. Es werden keine Zinsvergünstigungen, sondern am Markt orientierte Zinsen angeboten. Die Förderung gilt als De-minimis-Beihilfe und impliziert somit eine Begrenzung weiterer Förderung im entsprechenden Zeitraum (maximal EUR 200.000 innerhalb von drei Kalenderjahren). Darüber hinaus hat das Programm keine Priorisierung von oder ausschließlichen Fokus auf Soziale Innovationen und bislang sind nur Produkte gefördert worden.

Weiterführende Informationen

Ansprechpunkt: Förderberatung der NRW.BANK Hendrik Maatz
Telefon: + 49 211 91741-1311
E-Mail: hendrik.maatz@nrwbank.de