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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen – IGP

VDI/VDE
  • Art der Förderung

    Anteilsfinanzierung
    Zuschuss
  • Fördergeber

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Lebensphase der Sozialen Innovation

    Ideenfindung & Pilotierung
  • Maximale Fördersumme

    Machbarkeitsprojekten bis zu 80.000 Euro
    Marktreifeprojekte: Bis zu 330.000 Euro

  • Förderbedingungen

    Bis zu 75% für Machbarkeitsprojekte und 60% für Marktreifeprojekte für gemeinnützige KMU

Förderberechtigte

Gemeinnützige Unternehmen, wie gGmbHs und gUGs, Wissenschaftspartner, KMU, Start-ups, in Gründung befindliche Unternehmen, Selbständige inkl. Freiberufler:innen 

 

In den Projekten können mehrere Antragsberechtigte in einem Kooperationsprojekt zusammenarbeiten.

Wirkungsweise

Obwohl Deutschland international führend ist für Innovationen im Bereich Industrie- und Konsumgüter, entstehen nichttechnische Innovationen hierzulande eher selten. Um neue Formen von Innovationen zu fördern, wurde das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen ins Leben gerufen. Es sollen Ideen gefördert werden, die einen positiven Effekt auf Dritte haben. Die Wirkdimensionen können neben wirtschaftlichen Nutzen für Kunden o.Ä., Know-how oder Innovationsimpulse auch positive gesellschaftliche Wirkung oder positive ökologische Wirkung sein. Damit soll die Wirtschaftskraft nachhaltig gestärkt werden. 

 

Das IGP-Förderprogramm fördert nichttechnische, marktnahe Innovationen mit jeweils 10 Millionen Euro pro Ausschreibungsrunde. Die sogenannten “Calls” werden etwa alle sechs Monate veröffentlicht.  

 

“Marktnah” impliziert stets, dass Organisationen eine Innovation in Form eines Produkts oder einer Dienstleistung entwickelt, für die es einen potenziellen Markt gibt. Dabei sind die Innovationshöhe und Skalierbarkeit, wie auch der positive Effekt auf Dritte von großer Bedeutung. Es ist wichtig, dass die Innovation möglichst viele Menschen erreicht und auch auf andere Sektoren übertragbar ist. In den IGP-Projekten können zwar neue Technologien eine Rolle spielen, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist vielmehr die Neuheit der Lösungsansätze.  

 

Der aktuelle Call startete am 12.06.2024 und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für bessere Gesundheit und Pflege (Förderbekanntmachung). Dieser umfasst innovative Lösungen zur Verbesserung von Prävention, Versorgung und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen und würdiges Altern sowie Unterstützungskonzepte für kranke und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die Deadline für die Einreichung ist der 27.08.2024 um 15:00 Uhr.

 

Der nächste IGP-Call ist in Planung und soll Ende des Jahres starten. Er wird Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für die Nutzung von Daten und KI fokussieren. Dazu gehören Ansätze zur Nutzbarmachung von Daten aus verschiedenen Bereichen, innovative Datasharing-Konzepte, verantwortungsvolle Daten- und KI-Ökosysteme, neue KI-Anwendungen, Schulungs- und Informationsangebote zu KI und Datennutzung sowie Lösungen für KI-Herausforderungen.

Welche Projekte/Organisationen wurden bereits gefördert?

Während der Pilotphase 2019 haben drei unterschiedliche Ausschreibungsrunde stattgefunden, zu den Themen 

 

  • Digitale und datengetriebene Innovationen 
  • Kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen 
  • Innovationen für Informations- und Bildungszugang mit hohem sozialem Impact 

 

Geförderte Organisationen waren u.A: 

 

Concular 

Concular arbeitet an einem Online-Marktplatz für wiederverwendbare Baustoffe. Der Ansatz beruht auf der Erkenntnis, dass auf Baustellen häufig neuwertige Materialien entsorgt werden und auch bei Abrissen vermeidbarer Abfall entsteht. Mithilfe der IGP-Förderung wird an der Entwicklung einer Software für die Plattform gearbeitet, die ein automatisches Matching zwischen verschiedenen Baustellen mittels Künstlicher Intelligenz ermöglicht. Damit strebt Concular danach, etablierte Strukturen in der eher traditionellen und weniger digitalisierten Baubranche zu revolutionieren. Dies könnte sowohl positive wirtschaftliche als auch ökologische Auswirkungen haben, die über den Fördernehmer selbst hinausgehen. 

 

Silicon Vilstal

Silicon Vilstal ist eine gemeinnützige Innovationsplattform, die sich dafür engagiert, Innovation auf dem Land zu fördern, Menschen zu vernetzen und digitale Möglichkeiten aufzuzeigen. Auf diese Weise wird eine offene gesellschaftliche Innovation gefördert und die digitalen Potenziale in ländlichen Regionen erschlossen. Mittels der IGP-Förderung wurde das Projekt “Virtueller Makerspace” umgesetzt, um soziale und digitale Innovationen zu verknüpfen. Ein Makerspace ist eine Werkstatt, die den Zugang zu modernen Fertigungstechniken ermöglicht. Durch die Plattform werden die bereits vorhandenen Maschinen in regionalen mittelständischen Betrieben für MINT-Workshops für Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht. Auf diese Weise können auch in ländlichen Gebieten leicht und kostengünstig moderne Maker-Angebote für Kinder und Jugendliche bereitgestellt werden.

 

ReDI School

Die ReDI School – Cyberspace entwickelt eine virtuelle Lernplattform, die auf einem HEROIC-Lernkonzept basiert, um sozial benachteiligte Menschen, unabhängig von ihrem Standort im Bereich IT zu schulen. Auf diese Weise können auch kleinere Städte und ländliche Regionen erreicht werden. Zusätzlich werden Partnerschaften mit Unternehmen, z.B. KMUs und kleinen Betrieben etabliert, da diese besonders vom Fachkräftemangel im IT-Sektor betroffen sind. Die IGP-Förderung ermöglichte den Start der Schule. Das umfasst den Aufbau des Teams, die Schaffung der notwendigen Infrastrukturen wie Kurse, Rekrutierungsstrategien und Evaluationsverfahren, wie ein Learning Management System (LMS), um die Bildungsinhalte zu testen. 

 

 

Weitere Beispiele findet ihr auf der IGP-Website.  

Warum gilt das Instrument / Programm als Good Practice?

Das IGP-Förderprogramm schließt die Geschäftsmodelle gemeinwohlorientierter Unternehmen ein und unterstützt diese mit höheren Förderquoten als herkömmliche Unternehmensformen. Der “Positive Effekt auf Dritte”, wird als wichtiges Förderkriterium gewertet, das nicht nur einen positiven, wirtschaftlichen Nutzen umfasst, sondern auch die positive Wirkung auf die Gesellschaft und ökologische Ziele.  

 

Das Programm ist offen für unterschiedliche Innovationsphasen, mit dem Ziel es kontinuierlich an die Bedürfnisse der Antragsteller anzupassen. Es ist als “lernendes Programm” gestaltet, um den Prozess kontinuierlich zu optimieren.  

 

Ein weiteres Merkmal der Förderung ist die ausgeprägte Risikobereitschaft: Sie zielt vor allem darauf ab, Projekte zu unterstützen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder überhaupt nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung umgesetzt werden können. Auf diese Weise bietet das Programm eine Finanzierung für entscheidende Entwicklungsphasen, in denen es ansonsten an finanziellen Mitteln mangelt, da sie für Investoren unattraktiv oder zu riskant erscheinen. Wesentliche Kriterien für eine erfolgreiche Förderung umfassen “Kreativität, Wagemut und Pioniergeist”. Neben dem wirtschaftlichen Nutzen werden Organisationen auch nach ihrem “Positiven Effekt auf Dritte” beurteilt. Auf diese Weise wird ein Programm für soziale Innovationen in verschiedenen Entwicklungsstadien eröffnet. 

 

Das Programm ist auch für Antragsteller:innen leicht zugänglich gestaltet: Für den ersten Antrag ist lediglich eine 5-7seitige Projektskizze erforderlich. Der vollständige Antrag muss erst zu einem späteren Zeitpunkt im Verlauf des Prozesses eingereicht werden. 

 

Außerdem bietet das Programm einen niedrigschwelligen Innovationszuschuss, der Personalkosten und in der Regel bis zu 50% der pauschalen Sachkosten abdeckt. 

Limitationen des Instruments

Bewerbungen sind ausschließlich innerhalb der Ausschreibungsrunden möglich. Jede Ausschreibungsrunde legt neue thematische Schwerpunkte fest, die voraussichtlich zweimal im Jahr aktualisiert werden. Die Förderung ist zeitlich begrenzt, entweder auf 12 oder 24 Monate. 

 

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Organisationen, die mit Dienstleistungen oder Produkten einen Markt bedienen können. Zwar müssen Organisationen aktuell mit der Innovation keine Einnahmen erzielen, dennoch muss ein potenzieller, skalierbarer Markt für die Innovation vorhanden sein.  Zusätzlich muss die Anteilsfinanzierung zum Zeitpunkt der Antragsstellung gesichert sein, da Geförderte finanziell in Vorleistung gehen müssen. Eine Doppelförderung aus EU-, Bundes- und Ländertöpfen ist ausgeschlossen. 

Des Weiteren können nur Organisationen mit Sitz in Deutschland gefördert werden. Auch der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden. 

Weiterführende Informationen

Ansprechpunkt: Dr. Almuth Berthold, Marc Lefèvre, Dr. Claudia Ritter
Telefon: 030 310078-360
E-Mail: igp@vdivde-it.de