Verwaiste Konten speisen Social-Impact-Fonds

Handlungsfeld 6:
Wachstum und Wirkung durch optimierte Finanzierungsangebote vorantreiben
Um ihre gesellschaftliche Wirkung besser entfalten zu können, müssen sich Soziale Innovationen verbreiten und Gemeinwohlorientierte Unternehmen wachsen. Dafür sind finanzielle Mittel erforderlich, die in der Regel gerade in der frühen Wachstumsphase oft nicht aus eigenen Umsätzen aufzubringen sind. Gemeinwohlorientierte Unternehmen und sozial-innovative Akteurinnen und Akteure sollen zukünftig beim Zugang zu bestehenden Finanzierungsprogrammen gleichwertig mit anderen Interessierten behandelt werden, soweit es die regulatorischen und förderpolitischen Rahmenbedingungen erlauben und es entsprechende haushälterische Abdeckung gibt. Neben der Förderung über etablierte staatliche Programme entwickelte die Bundesregierung neue und innovative Finanzierungsmodelle für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen z. B. im Austausch mit Stakeholdern und Finanzierungspartnern der Eigenkapital, Mezzanin- und Fremdkapitalfinanzierungsprogramme oder im Bereich Impact Investment im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
(lfd. Nr. 48)
Vorbereitungen durchgeführt
In der Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen steht: „Die Bundesregierung will die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, um Guthaben auf verwaisten Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können. Dazu soll ein „Social Impact Fonds“ aufgesetzt werden, der insbesondere Soziale Innovationen, die dem Gemeinwohl dienen, und Gemeinwohlorientierte Unternehmen fördert.“ Diese Maßnahme konnte in der 20. Legislaturperiode nicht abschließend geprüft und umgesetzt werden.
(lfd. Nr. 37)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Um Vorschläge und Ideen zu neuen wirkungsorientierten Finanzierungsformaten prüfen zu können, fördert das BMBF über die Plattform für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen eine Taskforce Finanzierung Soziale Innovationen. Diese vereint z. B. Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Philanthropie, Intermediären, Investorinnen und Investoren. Sie entwickelt in einem partizipativen Prozess innovative Finanzierungslösungen. Der Auftakt-Workshop hat am 10. Juli 2023 stattgefunden. In unterschiedlichen Arbeitsgruppen werden nationale und internationale Praktikerinnen und Praktiker eingeladen, um ihre Erfahrungen bei der Entwicklung und Anwendung innovativer Förder- und Finanzierungsinstrumente zu teilen. Die Ergebnisse der Taskforce Finanzierung Soziale Innovationen werden auf der Plattform für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen veröffentlicht.
(lfd. Nr. 38)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Die Bundesregierung förderte den strukturierten Austausch zwischen den Finanzierungspartnern der Eigenkapital-, Mezzanin- und Fremdkapitalfinanzierungsprogramme des Bundes und den Stakeholdern. Zu den Stakeholdern gehören Gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie die sie vertretenden Verbände. Ziel ist es, potenzielle Finanzierungspartner für die Zielgruppe der Gemeinwohlorientierten Unternehmen und deren Finanzierungsbedarfe zu sensibilisieren. Dazu wurde ein halbjährlicher Dialog mit der KfW erfolgreich etabliert, welcher bereits zweimal durchgeführt und sowohl von der Kreditwirtschaft als auch der gemeinwohlorientierten Wirtschaft begrüßt wurde.
(lfd. Nr. 39)
Vorbereitungen durchgeführt
Es ist gemäß der SIGU-Strategie Ziel der Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode, den Zugang zur Gründungsfinanzierung für Gemeinwohlorientierte Unternehmen zu verbessern. Dazu wurde der „ERP-Gründerkredit StartGeld“ zum 1. November 2024 auch für alle gemeinnützigen Unternehmen geöffnet. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 fehlt hierfür die gesetzliche Grundlage, so dass das Programm suspendiert werden musste.
Mit dem Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen steht gemeinnützigen Unternehmen ein attraktives Angebot mit breitem Verwendungszweck zur Verfügung. Durch die Einführung von De-Minimis-Beihilfen im Oktober 2024 hat die KfW die Konditionen in diesem Programm jüngst nochmals verbessert.
(lfd. Nr. 40)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Ziel der SIGU-Strategie ist eine bessere Einbindung von Gemeinwohlorientierten Unternehmen einschließlich gemeinnütziger Unternehmen in die Förderung durch die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. BMWK und BMF haben Eckpunkte der Förderung diskutiert, die mit den Ländern besprochen wurden.
(lfd. Nr. 41)
Vorbereitungen durchgeführt
Viele Wagniskapitalinstrumente sind bereits für Gemeinwohlorientierte Unternehmen und Soziale Innovationen offen. Dazu gehört auch das Programm „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“. Die Bundesregierung hat zur Umsetzung des Auftrags der SIGU-Strategie Prüfschritte unternommen, INVEST für Mezzanine-Finanzierungen und für nicht-exit-orientierte Unternehmen zu öffnen, auch um die besonderen Finanzierungsbedarfe Gemeinwohlorientierter Unternehmen zu berücksichtigen. Dazu wurden mögliche beihilferechtliche Optionen mit der Europäischen Kommission besprochen. Ein ökonomisches und rechtliches Gutachten zur INVEST-Öffnung für Mezzanine-Finanzierungen ist im ersten Quartal 2025 vorgelegt worden, dessen Ergebnisse im Anschluss ausgewertet werden.
(lfd. Nr. 42)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Bei neuen Fondsinvestitionen werden durchschnittlich mindestens 20 Prozent in Unternehmen investiert, die in den vom European Investment Fund definierten Bereichen grüne Innovation, Nachhaltigkeit oder Social Impact tätig sind. Unter den Neuinvestitionen sind auch Fonds, die klar dem Finance-First Impact Segment angehören und insbesondere auch in den Bereich Social Impact investieren.
(lfd. Nr. 43)
Umsetzungs- und Abschlussphase
200 Mio. Euro sind für Investitionen von KfW Capital in sogenannten Impact-Venture-Capital-Fonds vorgesehen, die zusätzlich zur finanziellen Rendite auf eine messbare positive, soziale oder ökologische Wirkung abzielen. Hiermit soll das Marktsegment des VC-Impact-Investing gezielt unterstützt werden. Dazu ist am 25. Februar 2025 die „Impact Facility“ gestartet. Diese ist ein neuer Baustein des Zukunftsfonds der Bundesregierung, mit dem das Impact-Investing-Segment im deutschen Wagniskapitalmarkt gestärkt wird.
(lfd. Nr. 44)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bietet durch ihre Vorhaben professionellen Anlegern, hierunter u. a. auch deutschen Unternehmen und Gemeinwohlorientierten Unternehmen, die Möglichkeit, in nachhaltige Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern zu investieren. Durch Investitionen in Finanzvehikel kann hier auf jahrelange Erfahrung zurückgegriffen werden, die zeigt, dass Renditeerwartung und Nachhaltigkeitsanspruch vereinbar sind.
(lfd. Nr. 45)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Für die Finanzierung von Gemeinwohlorientierten Unternehmen ist Mezzanin-Kapital besonders geeignet. Mezzanin-Kapital ist eine Mischform aus Fremd und Eigenkapital, z. B. in Form von Nachrangdarlehen oder stillen Beteiligungen. Die Bundesregierung förderte die Mezzaninfinanzierung in der 20. Legislaturperiode (im Zusammenhang mit der Gemeinwohlorientieren Wirtschaft) durch verschiedene Initiativen:
- Es fand ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinwohlorientierten Wirtschaft, der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) und dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) statt.
- Mikromezzaninfonds: Die Bundesregierung wird den Mikromezzaninfonds Deutschland fortführen. Der Mikromezzaninfonds III (MMF III) wird im März 2025 starten. Gemeinwohlorientierte Unternehmen werden eine besondere Zielgruppe des MMF III sein. Das Erfordernis der persönlichen Haftung wird für die Gemeinwohlorientierten Unternehmen im MMF III gelockert werden.
- Regio-InnoGrowth (RIG): Durch das neue Modul des Zukunftsfonds „Regio-InnoGrowth (RIG)“ können Unternehmen finanziert werden, die ökologische, digitale oder Soziale Innovationen verfolgen. Soweit die regulatorischen und förderpolitischen Rahmenbedingungen es erlauben, können – nach dem Ergebnis eines Prüfauftrags – Gemeinwohlorientierte Unternehmen von RIG – wie andere sonstige Unternehmen auch – profitieren. Die KfW weist explizit auf die mögliche Nutzung der Finanzierungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen und Soziale Innovationen hin. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Programms sind die Bundesländer abhängig von ihren Bedürfnissen sehr flexibel, ein Schwerpunkt liegt aber auf der Mezzaninfinanzierung. In einzelnen Ländern (Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg) weisen die Programme einen besonderen Fokus oder besondere Konditionen für Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf.
(lfd. Nr. 46)
Vorbereitungen durchgeführt
Ziel der SIGU-Strategie war ein Pilotinvestment in einen Impact-Investment-Fonds, der Gemeinwohlorientierte Unternehmen mit Mezzanine- und/oder Eigenkapital unterstützt. Ein etwaiges Pilotinvestment würde zusätzliche Erkenntnisse über den Markt gewinnen und bestehende Entwicklungen im Bereich von Impact-Investment-Fonds für Gemeinwohlorientierte Unternehmen unterstützen. Nach intensiven Marktanalysen hat das BMWK fortgeschrittene Gespräche zu möglichen Fondsinvestitionen durchgeführt.
(lfd. Nr. 47)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Crowdfunding und Crowdinvesting spielen bei der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung von Gemeinwohlorientierten Unternehmen eine bedeutende Rolle. Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) wurden die Haftungsregelungen für Projektträger von Schwarmfinanzierungsprojekten und für Schwarmfinanzierungsdienstleister stärker an die Haftungsregelungen des Wertpapierprospektgesetzes und des Vermögensanlagengesetzes angepasst. So wird die persönliche Haftung der Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane gestrichen. Zudem wurden Inhalt und Umfang der Haftung der verantwortlichen Projektträger bzw. der auf Ebene der Plattform verantwortlichen Schwarmfinanzierungsdienstleister gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern stärker an der spezialgesetzlichen Prospekthaftung ausgerichtet. Damit verbessert sich auf der Rechtsfolgenseite im Hinblick auf Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit und etwaige Prozessrisiken die Position der Anlegerinnen und Anleger. Das ZuFinG wurde am 14. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten.