Ländliche Räume

Handlungsfeld 5:
Förderinstrumente bedarfsgerecht entwickeln und ausbauen
Sozial-innovativen Akteurinnen und Akteuren sowie Gemeinwohlorientierten Unternehmen fehlt es bisher vielfach an einem bedarfsgerechten Zugang zur öffentlichen Förderung. Die Bundesregierung hat darum mit vielfältigen Maßnahmen die Förderstrukturen und eine Förderkultur gestärkt, welche deren Besonderheiten besser berücksichtigen. So hat sie u. a. zunehmend prozessorientiert und akteursoffen gefördert und Kriterien für Soziale Innovationen in Ausschreibungs- und Auswahlprozessen integriert. Um neue Formen von Innovationen zu fördern, wurde z. B. das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen – IGP“ ins Leben gerufen. Beispielhaft sind außerdem die Förderung genossenschaftlichen Wohnens, die ressortübergreifende Initiative Civic Coding mit der Civic Innovation Platform oder das Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung“ (BULEplus).
(lfd. Nr. 33)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist grundgesetzlich in Art. 91a GG verankert und das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes. Zur Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe wird jährlich gemeinsam von Bund und Ländern ein Rahmenplan aufgestellt. Voraussetzung für die Möglichkeit einer Förderung vor Ort ist, dass die Maßnahmen der GAK vom jeweiligen Land angeboten werden, da die Länder für die Durchführung des GAK-Rahmenplans zuständig sind. Im Fördergrundsatz „Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen“ sind z. B. Investitionen im Bereich der Kinder- und Erwachsenenbildung sowie der Kinder- und Altenbetreuung förderfähig. Grundsätzlich können auch Gemeinwohlorientierte Unternehmen an den meisten Fördermaßnahmen der GAK partizipieren.
Ziel des Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung“ (BULEplus) ist es, ländliche Regionen als attraktive, lebenswerte und vitale Lebensräume zu erhalten und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Deutschland beizutragen. Das BULEplus unterstützt daher bereits jetzt Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie Forschungsmaßnahmen in ländlichen Räumen, die auch Soziale Innovationen hervorbringen können.
(lfd. Nr. 27)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Das IGP wurde im Sommer 2023 neu gestartet, im Dezember 2024 startete der vierte Förderaufruf. Dabei hat sich der Förderansatz als erfolgreich erwiesen, auch mit seinen Anknüpfungspunkten für sozial-innovative Projekte von Gemeinwohlorientierten Unternehmen.
(lfd. Nr. 28)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Im Rahmen einer Reform wurde die GRW-Förderung sehr umfassend überarbeitet. Die Reform wurde im Dezember 2022 abgeschlossen. Insbesondere wurden die Interventionslogik, Ziele und Fördervoraussetzungen angepasst. Ziel der Anpassungen war es, die strukturpolitischen Anforderungen und Herausforderungen in den strukturschwachen Regionen besser zu bewältigen und die Anreize für Investitionen in Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu stärken. Zudem wurden der Fokus auf regionale Wertschöpfungsketten gestärkt, neue Fördermöglichkeiten eingeführt (u. a. regionale Daseinsvorsorge) sowie die Tarifbindung und gute Entlohnung für einzelne Vorhaben mittelbar verbessert. Gewerbliche Unternehmen, die neben ihren wirtschaftlichen Zielen soziale oder ökologische Verantwortung übernehmen, sind prinzipiell in der GRW förderfähig. Dies wurde mit der GRW-Reform weiter gestärkt.
Herausforderungen in der Förderpraxis im Hinblick auf die Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen in der GRW werden regelmäßig im Bund-Länder-Kreis diskutiert. Bund und Länder haben insbesondere bekräftigt, dass Fördervorhaben Gemeinwohlorientierter Unternehmen, die die Fördervoraussetzungen der GRW erfüllen, nicht negativ diskriminiert werden.
(lfd. Nr. 29)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Soziale Innovationen spielen auch bei Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) eine wichtige Rolle. Mit verschiedenen Projekten wird deshalb die gemeinschaftliche Arbeit an gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten KI-Projekten angeregt und ideell und finanziell unterstützt. Hierfür wurden der Ideenwettbewerb „Gemeinsam wird es KI“ und die Förderrichtlinien „Civic Innovation“ der Civic Innovation Platform (CIP) des BMAS sowie die ressortübergreifende Initiative Civic Coding ins Leben gerufen.
Der Ideenwettbewerb „Gemeinsam wird es KI“ zielte auf eine niedrigschwellige Identifikation von gemeinwohlorientierten KI-Innovationen im Stadium von „Ideen“. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen des Wettbewerbs vielversprechende Projektideen unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure für gemeinwohlorientierte KI-Anwendungen in der Früh- bzw. Entwicklungsphase ausgewählt. Die prämierten Ideen wurden auf dem Weg hin zu ausgereiften, förderfähigen Konzepten unterstützt. In den Jahren 2020 bis 2023 wurden drei Wettbewerbsrunden ausgerichtet und insgesamt 64 Ideen ausgezeichnet.[1]
Im Rahmen der Förderrichtlinien „Civic Innovation“ der Civic Innovation Platform werden interdisziplinär aufgestellte Projektverbünde bei der Entwicklung und Implementierung praxistauglicher gemeinwohlorientierter KI-Anwendungen mit arbeits- und sozialpolitischem Bezug unterstützt. Veröffentlicht wurde die erste Richtlinie am 10. Mai 2023. Insgesamt gingen 64 Einreichungen ein und im Dezember 2023 wurden neun Projekte bewilligt. Befristet war die Förderrichtlinie bis Ende 2024. Am 15. Juli 2024 wurde eine zweite Förderrichtlinie veröffentlicht. Sie soll dem Ziel der Civic Innovation Platform auch nach dem Ende der Geltungsdauer der ersten Förderrichtlinie weiterhin längerfristig Rechnung tragen. Bis zum Ende der Einreichungsfrist sind über 100 Einreichungen eingegangenen, im Dezember 2024 wurden acht Projekte bewilligt. Die Programmlaufzeit endet am 31. Dezember 2026.
„Civic Coding – Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl“ ist eine Initiative von BMAS, BMFSFJ und BMUV, die darauf abzielt, die Entwicklung und Nutzung von KI für das Gemeinwohl zu fördern. Zu den verschiedenen ressortspezifischen und -übergreifenden Fördermaßnahmen gehören neben den CIP-Förderrichtlinien „Civic Innovation“ (s. o.) u. a. folgende:
- Mit der „Förderrichtlinie zur Stärkung der Nutzung von Daten und Technologien unter Anwendung ‚Künstlicher Intelligenz‘ für das Gemeinwohl“ des BMFSFJ sollen zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure in die Lage versetzt werden, KI-Anwendungen mit Gemeinwohlorientierung zu entwickeln. Zudem sollen bestehende gemeinwohlorientierte KI-Anwendungen optimiert und gänzlich neue entwickelt werden. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 begrenzt. Insgesamt konnten für 14 Projekte Zuwendungsmittel bewilligt werden.
- Das Civic Coding-InnovationCamp ist ein Wettbewerbsformat zur finanziellen und/oder ideellen Unterstützung gemeinwohlorientierter KI-Projekte in der Initialphase. 32 Teams aus der engagierten Zivilgesellschaft haben ihre gemeinwohlorientierten KI-Ideen im Februar 2024 vor einem Expertinnen- und Experten-Gremium gepitcht. Die 15 Gewinnerinnen- und Gewinner-Teams haben eine finanzielle Unterstützung von bis zu 30.000 Euro sowie ein begleitendes Unterstützungsprogramm erhalten.
- Der Civic Coding-Accelerator ist ein Programm, das Teams fortgeschrittener gemeinwohlorientierter KI-Projekte die Chance geboten hat, ihr Projekt zu skalieren und neue Partnerschaften zu bilden. 32 Teams haben sich für den Accelerator beworben. Zwölf von ihnen wurden ausgewählt, um von September bis Dezember 2024 an dem Programm teilzunehmen.
- Mit der Civic Coding-Projektberatung wird Projektverantwortlichen gemeinwohlorientierter KI-Technologien ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot bereitgestellt. Über das Unterstützungsangebot können sie unkompliziert auf die Expertise von Expertinnen und Experten in technischen, organisatorischen, rechtlichen oder formalen Fragen zurückgreifen. Konkret konnten im Auftragszeitraum 2024 bis zu 100 Projekte unterstützt werden. Insgesamt bewarben sich im Zeitraum April bis September 2024 113 Projekte. 87 Projektteams nahmen die Beratung von Mai bis Oktober in Anspruch.
(lfd. Nr. 30)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Mit der Förderrichtlinie „Software Sprint“ adressiert das BMBF die Open-Source- und freie Entwickler-Community. Diese Community bildet eine wesentliche Basis der IT- und KI-Entwickler in Deutschland und der EU. Mit dem Software-Sprint werden prototypische Entwicklungen unterstützt und in einer zweiten Förderphase deren Transfer in marktfähige Produkte ermöglicht. So werden Projekte mit Anschluss an Soziale Innovationen und eine breite Nutzung durch die jeweiligen Zielgruppen ermöglicht. Zwischen 2014 und 2024 wurden rund 390 Software-Projekte gefördert. Damit konnte nahezu jeder zehnte Antrag (Einreichungen: rund 4.000) positiv bewertet werden.
(lfd. Nr. 31)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Mit der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ verfolgte das BMBF das Ziel, die Rolle der Kommunen als Initiatoren, Partner und Adressaten von Forschung, Entwicklung und Innovation für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung der Regionen in Deutschland zu stärken. Durch die Kooperation von Kommunen mit Wissenschaft, Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden neue Impulse für die Zukunft der Regionen in Deutschland gesetzt.
Ziel der dritten Förderphase war die Stärkung der Daseinsvorsorge in Verbindung mit einer nachhaltigen kommunalen Entwicklung. Elf Projekte arbeiteten von Mitte 2021 bis Anfang 2025 gemeinsam an den Forschungsfragen und entwickelten übertragbare Lösungen. Diese reichen von neuen Ansätzen für die Transformation kommunaler Verwaltungen, über die Stärkung des kommunalen Zusammenhaltes, die Entwicklung von Strategien für die Daseinsvorsorge bis hin zu Konzepten für die Wärmeversorgung.
Die Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ war Teil der der BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA). Sie gehörte darüber hinaus zum Gesamtdeutschen Fördersystem des Bundes für strukturschwache Regionen und leistete Beiträge zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
(lfd. Nr. 32)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Die Bundesregierung unterstützte innovative Bildungsprogramme. Dazu gehören die Bundeswettbewerbe „InnoVET“ und „InnoVET PLUS“ des BMBF. Durch die Wettbewerbe sollen neuartige Qualifizierungsangebote und innovative Umsetzungskonzepte entwickelt und erprobt werden. Ziel ist es, die Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung weiter auszubauen.
Seit Herbst 2020 sind durch die 17 InnoVET-Projektverbünde in der vierjährigen Laufzeit über 50 Produkte und Konzepte für eine exzellente Berufsbildung von morgen entwickelt und erprobt worden. Dazu zählen u. a. innovative Konzepte zur Berufsorientierung, Qualifizierungen für das Bildungspersonal, Berufslaufbahnkonzepte und Lernplattformen. Im Januar 2022 startete die Forschungsbegleitung durch die Hochschulen Paderborn und Magdeburg.
Die Förderrichtlinie InnoVET PLUS wurde am 28. April 2023 veröffentlicht. Aus den eingegangenen 128 Projektkonzepten wurden durch eine externe Jury insgesamt 28 Vorhaben zur Förderung vorgeschlagen, die zwischen Juli 2024 und Januar 2025 ihre Arbeit aufgenommen haben und bis spätestens Ende 2027 laufen. Die Vorstellung der InnoVET-Ergebnisse sowie der neuen InnoVETPLUS-Projekte erfolgte im Rahmen einer Fachkonferenz am 6. November 2024.
(lfd. Nr. 34)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Die heutige Zeit ist geprägt von tiefgehenden Veränderungsprozessen – vom digitalen Wandel, der ökologischen Transformation, den Herausforderungen im gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem Programm „transform_D“ der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) sollen freiwillig Engagierte unterstützt werden, den Wandel aktiv mitzugestalten: durch Förderung, Vernetzung, Beratung und Bildung. Die Projekte sollen in den drei Themenbereichen „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“, „Klimaschutz“ und „Digitalisierung“ umgesetzt werden. Die erste Runde des Programms ist im Jahr 2023 für zwei Jahre gestartet. Mitte November 2023 hatte der 1. Transform-D-Summit mit ca. 500 Teilnehmenden über zwei Tage in Berlin stattgefunden.
(lfd. Nr. 35)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Mit der Ausrichtung ihres Geschäftsfelds leisten viele Gemeinwohlorientierte Unternehmen auch in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einen wichtigen Beitrag zur Agenda 2030 und zur Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung will daher das Förderinstrument „develoPPP classic“ u. a. für die Förderung von Gemeinwohlorientierten Unternehmen nutzen. Seit 2020 haben im develoPPP-Programm vier gGmbHs mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kooperiert. Zu beachten ist dabei, dass nicht-profitorientierte Institutionen wie Genossenschaften, Verbände oder Stiftungen bei develoPPP Projekte als Partner begleiten können, sie können aber nicht als Vertragspartner selbst fungieren.
Über „develoPPP Ventures“ werden junge Unternehmen unterstützt, die mit einem innovativen Geschäftsmodell die Lebensbedingungen in einem Entwicklungs- oder Schwellenland verbessern und nun skalieren wollen. Seit 2021 ist develoPPP Ventures schrittweise in Ghana, Kenia, Nigeria, Südafrika sowie Tansania aktiv. 2024 sind Ruanda und Côte d’Ivoire neu hinzugekommen. develoPPP Ventures verzeichnet bisher 72 laufende Verträge/Investitionen, 28 abgeschlossene Projekte sowie eine umfangreiche Projektpipeline.
Über die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung sollen auch Gemeinwohlorientierte Unternehmen stärker zu Fördermöglichkeiten und zu Märkten mit Potenzial beraten werden. Die Agentur ist die zentrale Anlaufstelle der Entwicklungszusammenarbeit für die Kooperation mit und das Engagement von Unternehmen in Afrika, Lateinamerika, Asien und Europa. 2024 hat die Agentur eine hohe zweistellige Zahl an Gemeinwohlorientierten Institutionen zu Förder- und Kooperationsmöglichkeiten mit der Entwicklungszusammenarbeit beraten.
(lfd. Nr. 36)
Umsetzungs- und Abschlussphase
Förderprogramm Genossenschaftsanteile Wohnen
Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen spielen auch in der Wohnungswirtschaft und im Städtebau eine wichtige Rolle. Selbsthilfe und Solidarität sind in Wohnungsgenossenschaften gelebte Prinzipien. So bieten sie Wohnraum auch für Gruppen mit Zugangsschwierigkeiten am freien Wohnungsmarkt. Deshalb unterstützt der Bund die Entwicklung von Wohnungsgenossenschaften mit einem Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Das neue Förderprogramm KfW 134 „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ setzt seit Oktober 2022 einen spürbaren Anreiz besonders zur Neugründung von Wohnungsgenossenschaften und erschließt Potenziale für die Bestandserweiterung von Wohnungsgenossenschaften sowie Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Für das Programmjahr 2024 standen insgesamt 15 Mio. Euro zur Verfügung.
Sozialer Zusammenhalt
Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ wird die Stabilisierung und Aufwertung strukturschwacher Stadt- und Ortsteile gefördert, die vor städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen stehen. Die Umsetzung der Städtebauförderung erfolgt durch die Länder, antragsberechtigt sind Kommunen. Finanziert werden kommunale Investitionen in die Qualität des Wohnumfeldes, in soziale Infrastrukturen wie Schulen, die sich zum Stadtteil öffnen, in Nachbarschaftstreffs als lebendige Begegnungsorte für alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie in attraktive Grün- und Freiflächen.
Mit dem Programm wird ferner ein integrierter, sozial-räumlicher Ansatz verfolgt, um sozialen Zusammenhalt, Integration, Inklusion und Teilhabe aller Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier zu unterstützen. Die aufeinander abgestimmte Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen in einem gebietsbezogenen, integrierten Entwicklungskonzept ist daher ein wichtiges Instrument.
Förderfähig sind auch Quartiersmanagerinnen und -manager im Stadtteil, die mit vielen sozialen und öffentlichen Trägern und der Stadtverwaltung vernetzt sind. Sie kennen die Herausforderungen der Menschen in ihren Quartieren genau, bieten ihnen eine erste Anlaufstelle und ermutigen zur Mitwirkung, z. B. auch durch kleinere, bewohnergetragene Projekte, die durch einen Verfügungsfonds gefördert werden können. Im Programm wurden von 2020 bis 2023 rund 660 Maßnahmen in 470 Kommunen gefördert. Städtebauliche Gesamtmaßnahmen sind auf 15 Jahre befristet.
Fußnoten
[1] Siehe detaillierte Darstellung der einzelnen Meilensteine der einzelnen Wettbewerbsrunden. Online verfügbar unter: https://www.civic-innovation.de/service-und-beratung/zahlen-und-fakten