Die Innovationspolitik hat in Deutschland den Anspruch, strategische Entscheidungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fällen. Dieser Ansatz hat eine lange Tradition und ist bekannt als evidenzbasierte Politik, bei der die in empirischen Untersuchungen gewonnenen Fakten zur Entscheidungsfindung beitragen – ganz im Gegensatz zu einer politischen Steuerung, die vor allem den Interessen und Zielen Einzelner bzw. gesellschaftlicher Gruppen oder bestimmten Ideologien folgt. Der Anspruch einer evidenzbasierten Politik kann aber nur dann umgesetzt werden, wenn die notwendigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Steuerungsinformationen vorliegen
(Vgl. Kind und Wessels 2014).