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Dieser Artikel bezieht sich auf folgendes Handlungsfeld:

Förderprogramm unterstützt gemeinwohlorientierte KI-Projekte

6. August 2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht die zweite Förderrichtlinie “Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten im Spektrum der Arbeitswelt”. Mit dem Förderprogramm werden zum zweiten Mal gezielt gemeinwohlorientierte KI-Projekte finanziell unterstützt. Das Ziel, Lösungen für die Herausforderungen im Arbeitssektor finden.

Gefördert werden KI-Anwendungen, die z. B. Verwaltungsleistungen barrierefreier machen oder die dazu beitragen, dass mehr Menschen am Arbeitsleben teilhaben können. Das betrifft auch die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Denkbar wären z. B. folgende KI-Anwendungen: Autonome oder ferngesteuerte Roboter, die von KI gesteuert werden. Sie könnten physische Aufgaben für Menschen mit körperlichen Einschränkungen übernehmen. Text-zu-Sprache- und Sprache-zu-Text-Programme erleichtern es gehörlosen oder schwerhörigen Personen sowie jenen mit Sprachstörungen, an Kommunikationsprozessen teilzunehmen. Dadurch entstehen Chancen auf dem Arbeitsmarkt, die es ohne die KI-Anwendungen nicht geben würde.

Das Programm legt einen klaren Fokus auf gemeinwohlorientierte KI-Projekte. Wichtig ist, dass die KI dem Menschen und dem Gemeinwohl dient und nicht umgekehrt. Die Projekte, die gefördert werden, sollen konkretes Einsatzpotenzial haben und auf andere Anforderungen anpassbar und/oder erweiterbar sein. Es geht also darum, Anwendungen zu entwickeln, die z. B. später in der Verwaltung auch wirklich genutzt werden können.

Mit dem Förderprogramm wird eine weitere Maßnahme aus der Nationalen SIGU-Strategie umgesetzt: Förderinstrumente bedarfsgerecht zu entwickeln und auszubauen.

Interessierte Projektverbünde können ab sofort und bis zum 26. August 2024 Anträge einreichen. Die notwendigen Kriterien für eine Förderung sind eine erkennbare Gemeinwohlorientierung, der Einsatz von KI-Technologie, und ein direkter Bezug zu den Handlungsfeldern des BMAS im Arbeitsbereich.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie sowie Details zum Antragsverfahren können auf der Website der Civic Innovation Platform eingesehen werden. Aktuell erhalten bereits neun KI-Projekte Unterstützung durch die erste Förderrichtlinie.

Civic Innovation Platform

Die Förderrichtlinie ist Teil der Civic Innovation Platform (CIP): ein Projekt der Abteilung Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im BMAS. Ziel der CIP ist es, vertrauenswürdige, menschenzentrierte und gemeinwohlorientierte KI-Projekte zu fördern, die innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen erarbeiten. Der Fokus liegt auf Lösungen für die Bereiche Arbeit und Soziales. Die CIP verfolgt dabei einen partizipativen Ansatz. Zivilgesellschaftliche, kreative und sozial-innovative Akteur:innen, die die gesellschaftlichen und sozialen Bedarfe kennen, sollen an der Entwicklung von KI-Anwendungen mitwirken.