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Dieser Artikel bezieht sich auf folgendes Handlungsfeld:

KfW verbessert Finanzierungsbedingungen für gemeinnützige Unternehmen

24. Oktober 2024

Zum 24.10.2024 verbessert die KfW die Zinskonditionen für gemeinnützige Unternehmen deutlich. Sie führt De-minimis Beihilfen im Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (Programm-Nr. 148) ein. Dadurch können die günstigen Refinanzierungsbedingungen der KfW noch besser an gemeinnützige Unternehmen weitergegeben werden. Die De-minimis-Beihilfen werden in allen Laufzeiten mit maximal 10-jähriger Zinsbindung angeboten und führen aktuell zu einer Zinsreduktion um bis zu rd. 0,9 Prozentpunkte.

Eine Antragstellung für gemeinnützige Unternehmen erfolgt über die jeweilige Hausbank, welche auch zu den weiteren Fördervoraussetzungen berät. Zudem besteht die Möglichkeit, Auskünfte beim Infocenter der KfW einzuholen (0800 539 9008, Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr).

Der Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördert die KfW Investitionen und Betriebsmittel für die kommunale Infrastruktur sowie gemeinnützige Unternehmen in Deutschland. Gefördert werden bis zu 50 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel für Investitionen gemeinnütziger Unternehmen (u. a. Gebäude, Anlagen, Ausstattung) oder Betriebsmittel.