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H1: Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen optimieren und strukturelle Hindernisse beseitigen

Ausgangslage

Gemeinwohlorientierten Unternehmen und Sozialen Innovationen fehlt es teilweise an den richtigen Rahmenbedingungen, die sie ihr Potenzial zugunsten der sozial-ökologischen Transformation entfalten lassen.¹ Systemische Hürden können in den bestehenden Strukturen ihre Verbreitung einschränken.

Zum Beispiel stellt es für viele Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland eine große Herausforderung dar, ihr gemeinnütziges Ziel einerseits und ein unternehmerisches Geschäftsmodell andererseits in Einklang zu bringen, da sie damit meist nur eingeschränkt in die bestehenden rechtlichen Vorgaben und Förderungen passen. Ebenso werden Soziale Innovationen und ihre Akteure in Programmen zur Förderung von Forschung und Innovation noch nicht immer konsequent berücksichtigt, wo es sinnvoll und zielführend wäre. Hohe bürokratische Anforderungen können zudem innovatives Handeln erschweren.

Lösung

Die Bundesregierung erkennt die Wertschöpfungskraft von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierten Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform an. Gemeinwohlorientierte Unternehmen und Soziale Innovationen sind Querschnittsthemen. Ihr Potenzial muss daher aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden und in die wesentlichen Strategien und Programme der Bundesregierung einfließen.

Ob bei der Start-up-Strategie, der Strategie zur Kreislaufwirtschaft, der Zukunftsstrategie für Forschung und Innovation, der Digitalstrategie Deutschland, der Engagementstrategie des Bundes oder bei der Partizipationsstrategie Forschung:

Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen müssen überall eine selbstverständliche Rolle spielen, damit ihr Potenzial gehoben werden kann.

  • Gemeinwohlorientierte gemeinnützige KMU², die ihre Einnahmen überwiegend am Markt erwirtschaften, sind von einer Reihe von Förderprogrammen für KMU ausgeschlossen. Es wird daher geprüft, ob es Förderprogramme gibt, bei denen diese Unternehmen als Antragsteller ausgeschlossen sind, ohne dass hierfür ein hinreichender Grund besteht.

  • Die Programme der öffentlichen Innovations- und Forschungsförderung der beteiligten Ministerien werden auf ihre Offenheit für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen geprüft. Hürden für die Teilnahme an öffentlicher Förderung werden, wo geeignet und angemessen, gezielt abgebaut, indem zum Beispiel entsprechende Anreize gesetzt und akteursspezifische Besonderheiten mitgedacht werden.

  • Auch der Finanzmarkt spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohorientierten Unternehmen. Die Bundesregierung unterstützt unter anderem mit dem Sustainable Finance-Beirat und dem Sustainable Finance and Climate Network die notwendige Transformation der Finanzströme zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Den Rahmen setzt dabei die Sustainable Finance-Strategie³ der Bundesregierung. Ziel der Strategie ist es, einen kohärenten Politikrahmen und Nachhaltigkeit im Finanzwesen zu stärken.

  • Viele Gemeinwohlorientierte Unternehmen sind gemeinnützig, Teile von ihnen sehen sich aber partiell durch das bestehende Gemeinnützigkeitsrecht in ihrem innovativen Handeln eingeschränkt. Zur Verbesserung der Handlungseffizienz gemeinnütziger Akteure werden wir unangemessene, insbesondere bürokratische, Hürden abbauen.

  • Die Bundesregierung prüft Verbesserungen im Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht zur Förderung des gemeinwohlorientierten Wirtschaftens.

  • Genossenschaften haben für die Gemeinwohlorientierung der Wirtschaft eine große Bedeutung.⁴ Ein förderlicher Rechtsrahmen erleichtert es ihnen, ihren Beitrag zur Transformation zu leisten. Wir wollen das Genossenschaftsrecht an die fortschreitende Digitalisierung anpassen und die Bedingungen digitaler Eigenfinanzierung über Crowdinvesting verbessern.

  • Betriebsübernahmen durch Mitarbeitende und gemeinsame Initiativen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Gewerkschaften, bestehende Unternehmen in Genossenschaften umzuwandeln, können attraktive Instrumente zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Unternehmensnachfolge sein – und sind insbesondere für Gemeinwohlorientierte Unternehmen interessant. Wir wollen dafür gezielt Anreize setzen und werden mögliche Hindernisse abbauen.

  • Viele Gemeinwohlorientierte Unternehmen engagieren sich im Bereich des transformativen, sozial­-ökologischen Bauens und gemeinschaftlichen Wohnens. Eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen wird von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Sie soll nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit die Struktur der etablierten Wohnungswirtschaft ergänzen, ohne diese zu benachteiligen.

  • Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen brauchen Freiräume, um Wirkungsweisen und Geschäftsmodelle testen zu können. Die Bundesregierung wird ein Reallabore-Gesetz schaffen, das neue Freiräume zur Erforschung und Erprobung von Innovationen ermöglicht und übergreifende Standards für Reallabore setzt. Dabei wird sie auch für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen den Zugang zu Reallaboren ermöglichen.