H11: Internationales
Den europäischen und internationalen Schulterschluss suchen
Ausgangslage
Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen haben zwar eine lange Tradition in Deutschland. Für die Gestaltung bedarfsgerechter Rahmenbedingungen gilt es nun auch die Entwicklungen in anderen Ländern und mögliche Wechselwirkungen von Regelungen zu berücksichtigen.¹
Denn die großen gesellschaftlichen Herausforderungen machen nicht an unseren Landesgrenzen halt. Mit der Ausrichtung ihres Geschäftsfelds leisten viele Gemeinwohlorientierte Unternehmen zudem in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einen wichtigen Beitrag zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen.
Allerdings behindern nationale Regeln und Normen häufig die grenzüberschreitende Verbreitung von guten Lösungen. Auch eine andauernde Unterstützung von Gemeinwohlorientierten Unternehmen und Sozialen Innovationen auf europäischer und internationaler Ebene braucht abgestimmte Herangehensweisen zwischen den Ländern, die sich für einen passenden (regulatorischen) Rahmen einsetzen.
Lösung
Wir wollen von den Erfahrungen anderer Länder lernen und verstärken den Austausch innerhalb der EU, der OECD und den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit über nationale, europäische und internationale Strategien und Maßnahmen für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen.
Mit dem Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sollen Lösungen für brennende Fragen gefunden und Best Practices in Deutschland implementiert werden.
Der Social Economy Action Plan (SEAP) der Europäischen Kommission² erkennt die Relevanz der Gemeinwohlorientierten Wirtschaft mit ihren vielfältigen Akteuren, die inklusive und nachhaltige Wirtschaftsmodelle neu gestalten, die zu einem gerechteren ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel führen. Die Bundesregierung unterstützt die Pläne der Europäischen Kommission, auf europäischer Ebene konkrete Verbesserungen in verschiedenen Bereichen wie der öffentlichen Vergabe, dem Zugang zu Finanzmitteln oder den rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Wir wollen zivilgesellschaftliches Engagement über Grenzen hinweg fördern. Wir treiben die Gesetzgebungsinitiative auf EU-Ebene zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Vereinen voran, wollen die Äquivalenzprüfungen für Gemeinnützigkeit aus anderen Mitgliedstaaten vereinfachen und so grenzüberschreitende Spenden und Kooperationen europarechtskonform erleichtern.
Die Bundesregierung arbeitet an der Folgeerklärung zur „Erklärung von Luxemburg – Roadmap für ein umfassenderes Ökosystem für Unternehmen der Sozialwirtschaft“ weiterhin mit und setzt sich gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten gegenüber der EU-Kommission dafür ein, dass Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf europäischer und nationaler Ebene systematisch gefördert werden.
Die Bundesregierung wird sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, das Beihilferecht für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen besser auszugestalten. Auch die Definition von „Unternehmen in Schwierigkeiten“ werden wir im Sinne der Gemeinwohlorientierten Unternehmen prüfen.
Um interessante Entwicklungen und erfolgreiche Förderstrategien außerhalb Deutschlands aufzunehmen, sind internationale Expertinnen und Experten Teil des hochrangigen Beirats für Soziale Innovationen.