Externalität (auch „externer Effekt“) bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre und Umweltökonomik Effekte, die entstehen, wenn durch Herstellung oder Verbrauch von Waren oder Leistungen Kosten oder Einsparungen für andere entstehen, ohne dass dafür ein Ausgleich erfolgt. Der sogenannte Preismechanismus versagt somit im Fall von externen Effekten, was auch als Marktversagen bezeichnet wird und theoretisch ein Eingreifen des Staates notwendig macht, was jedoch häufig ausbleibt.
Externalität in Form von externen Kosten entstehen beispielsweise, wenn ein Unternehmen nur die betriebswirtschaftlichen Kosten der Produktion kalkuliert, während die sozialen Kosten der Produktion jedoch auf die Gesellschaft abgewälzt (externalisiert) werden. Dies wäre der Fall, wenn ein Kraftwerk die durch die eigene Energieproduktion hervorgerufenen Belastungen nicht selbst über den Strompreis ausgleicht, sondern die Behebung von Umwelt- und Gesundheitsschäden anderen überlässt.
Vgl. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19316/externe-effekte/, zuletzt aufgerufen am 04. April 2024.