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Die Wortpaare ex ante/ex post werden vor allem in der Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft verwendet. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt, an welchem ein Ereignis oder Sachverhalt betrachtet wird. 

Dabei verweist ex ante (lat. „im Voraus“) auf Ereignisse oder Sachverhalte, die im Voraus betrachtet werden, also bevor sie eintreten. Es handelt sich um Prognosen, Planungen oder Vorhersagen, die vor der Umsetzung von Maßnahmen getroffen werden. Zum Beispiel könnte eine Ex-ante-Analyse die möglichen Auswirkungen einer bestimmten Politik oder eines Projekts vor deren Umsetzung untersuchen. 

Im Gegensatz dazu beschreibt ex post (lat. „im Nachhinein“) eine nachträgliche Beurteilung von Ereignissen oder Entscheidungen. Es geht um die Analyse oder Bewertung von bereits geschehenen Handlungen oder Ergebnissen. Zum Beispiel könnte eine Ex-post-Analyse eines Projekts die Bewertung einer Leistung nach Abschluss umfassen.