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Die ESG-Kriterien bezeichnen Kriterien aus den drei Bereichen Umwelt (Enviromental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) und beziehen sich auf Verantwortungsbereiche von Unternehmen bezogen auf deren Nachhaltigkeit. 

Unter Umwelt (E) fallen dabei vor allem Themen wie Umweltverschmutzung oder -gefährdung, Treibhausgasemissionen oder Energieeffizienz. Der Soziale (S) Verantwortungsbereich von Unternehmen bezieht sich dagegen meist auf Fragen der Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz, Diversität oder dem gesellschaftlichen Engagement, das ein Unternehmen verfolgt. Nachhaltige Unternehmensführung (G) bezieht sich auf die Frage, wie offen und transparent ein Unternehmen die interne und externe Kommunikation und das Qualitätsmanagement gestaltet. Ebenso fällt die Frage nach den Unternehmenswerten und inwiefern diese wirklich eingehalten werden unter diesen Aspekt. 

Das ESG-Rating bewertet im Weiteren Unternehmen anhand ihrer Performance dieser Kriterien entsprechend. Es dient dazu, Kund:innenen, Investor:innen und anderen Stakeholdern eine Einschätzung darüber zu geben, wie verantwortungsbewusst und nachhaltig ein Unternehmen agiert und welche Auswirkungen es zu verantworten hat. Verschiedene Nachhaltigkeitsratings basieren auf der Analyse dieser Kriterien. Gerade im Finanzdienstleistungs-Bereich nimmt das ESG-Rating eine immer größer werdende Bedeutung ein. 

Vgl. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/esg-kriterien-120056, zuletzt aufgerufen am 04. April 2024. 

Vgl. https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/gruendung/brancheninformationen/esg-kriterien-5673094, zuletzt aufgerufen am 04. April 2024.