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Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (EU-AMIF 2021-2027)
Fördergeber: Europäische Kommission, Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU (EU-AMIF), Bundesministerium des Innern und für Heimat
Förderberechtigte
Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Sozialunternehmen, Verein / VerbandFördergebiet
Bundesweit, InternationalFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Arbeitsförderung und Inklusion, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Gesundheit und Soziales, Infrastruktur, Migration / Integration / InklusionHöhe der Fördersumme
Min. 100.000 EuroAnsprechpunkt
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie Maßnahmen zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Bewältigung der entstehenden Folgen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Ihr Projekt im Bereich Asyl, legale Migration, Integration, europäische Solidarität, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration. Mitfinanziert werden Maßnahmen
- zur Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems,
- zur Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedsstaaten und zur Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehöriger,
- zur Bekämpfung der irregulären Migration,
- zur Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiedereingliederung in Drittländer als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung,
- zur Stärkung der Solidarität und gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten und mindestens EUR 100.000 pro Jahr der Projektlaufzeit.