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Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend & Europäischer Sozialfonds Plus
  • Förderberechtigte

    Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / Verband, Wohlfahrtsorganisation
    (Antragsberechtigt sind Kommunen. Teilvorhaben und Kooperationen mit anderen Kommunen oder freien Trägern sind möglich.)
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Armutsbekämpfung, Gesundheit und Soziales
    Maßnahmen gegen Einsamkeit, Soziale Teilhabe für Menschen im mittleren Alter, soziale Inklusion, Gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Ansprechpunkt

    ESF-Regiestelle, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Köln

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zweite Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm “Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden” am 1. Oktober 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Kommunen können bis zum 31.12.2026 eine Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S einreichen.

Das Förderprogramm ist Teil der Allianz gegen Einsamkeit und zielt darauf ab, Einsamkeit und soziale Isolation vorzubeugen oder zu lindern.

Zielgruppe dieses Programms sind Menschen im mittleren Erwachsenenalter zwischen 28 bis 59 Jahren (in Abgrenzung einerseits zur Jugendhilfe und andererseits zum ESF Plus-Programm “Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“, das Menschen ab 60 Jahren anspricht). Es kann sich zum Beispiel um Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Menschen mit Migrationshintergrund, arbeitslose Menschen handeln oder auch Menschen in Übergangssituationen, zum Beispiel Einstieg ins Berufsleben, Trennung, Umzug, Arbeitsplatzwechsel.

Was sind die Ziele des Programms? 

  1. Aufbau bzw. Verstärkung von kommunalen Strukturen
  2. Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen der Zielgruppen

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind in erster Linie Kommunen, also Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in einem Stadtstaat (= Gebietskörperschaft). Kooperationen mit einem Partner sind möglich. (Als interessierte Organisation/Träger können Sie eine Kooperation und eine Antragsstellung bei ihrer Kommune anregen.)

Digitale Informationsveranstaltung 

Am 21.11.2025 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr findet eine digitale Informationsveranstaltung zum zweiten Förderaufruf statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Inhalte, die finanztechnische Umsetzung des Programms sowie das Förderportal Z-EU-S vorgestellt.

Interessierte können sich gerne bis zum 19.11.2025 unter diesem Link zur Veranstaltung anmelden.

Weitere Informationen unter dem unten stehenden Link.

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