
Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / Verband(Gemeinnützigkeitsnachweis ist Vorraussetzung)Fördergebiet
SachsenFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Demokratieförderung / Gesellschaftlicher Zusammenhalt / Politische Bildung, Prävention gegen Rechtsextremismus, Gewalt und MenschenfeindlichkeitAnsprechpunkt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB), Dresden
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie Projekte planen, mit denen Sie die demokratische und weltoffene Kultur in Sachsen stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Projekten zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Stärkung demokratischer Werte und Handlungskompetenzen.
Sie erhalten die Förderung für:
landesweite Fachnetzwerke,
regionale Netzwerke,
Projekte zur Demokratieförderung,
Kleinprojekte,
Bildungsfahrten sowie
Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse (nur nach Aufruf oder Bekanntmachung).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme.
Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent erbringen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte digital bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Sie müssen folgende Antragsfristen einhalten
Landesweite Fachnetzwerke und Regionale Netzwerke: 30.6. des laufenden Jahres für das Folgejahr,
Projekte zur Demokratieförderung: 30.9. des laufenden Jahres für das Folgejahr,
Kleinprojekte: fortlaufende Antragstellung ausschließlich für das laufende Jahr und mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes,
Bildungsfahrten: mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes,
Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse: gemäß Förderbekanntmachung.
Weitere Informationen in den unten stehenden Links.
***Anmerkung des Fördergebers: Maßnahmen der politischen Bildung sind im engeren Sinne über die Förderrichtlinie “Weltoffenes Sachsen” nicht förderfähig.***