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Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: Weiter bilden und Gleichstellung fördern

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfond
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Unternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Bildung / Aus- und Weiterbildung, Frauenförderung / Gleichstellung / Diversität, Gesundheit und Soziales, Neue Arbeitsmodelle / Arbeit & Innovation
  • Ansprechpunkt

    Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH Regiestelle „Wandel der Arbeit“

Kurzzusammenfassung

Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Übergeordnetes Ziel des Programms ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen erhalten und gefördert werden.

Im Rahmen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie sollen die Anstrengungen der Sozial- und Betriebspartner daher im Hinblick auf die folgenden Ziele unterstützt werden:

  • Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie
  • Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
  • Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote.
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt

Zur Umsetzung dieser Ziele werden Zuwendungen zur Förderung von Projekten mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen in folgenden vier Handlungsfeldern gewährt:

  • Weiterbildung im Wandel fördern
  • Gleichstellung gestalten
  • Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
  • Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung.

Weitere Informationen und aktuelle Fristen unter dem unten stehenden Link.

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