Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung
Förderberechtigte
Genossenschaft, Initiative / Netzwerk, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Verein / VerbandPrivate Stiftung, Kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist (allgemein gilt: Gemeinnützigkeitsnachweis ist Voraussetzung)Fördergebiet
Schleswig-HolsteinFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Naturschutz / BiodiversitätGlobales Lernen, interkulturelle Bildungsarbeit, Entwicklungszusammenarbeit, TierschutzAnsprechpunkt
BINGO!-Projektförderung, Dornum
Kurzzusammenfassung
Wenn Ihr gemeinnütziger Verein oder Ihre Initiative Umweltschutzprojekte in Schleswig-Holstein plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit Zuschüssen aus Zweckerträgen aus „BINGO! Die Umweltlotterie“ von NordwestLotto Schleswig-Holstein, wenn Ihr Vorhaben im Sinne der Agenda 2030 die nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein und weltweit zum Ziel hat.
Sie bekommen die Förderung vor allem Projekte und Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Natur-, Umwelt- und Tierschutz,
- Natur- und Umwelterziehung, Natur- und Umweltbildung,
- Entwicklungszusammenarbeit sowie
- Globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die BINGO!-Projektförderung.