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Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Niedersachsen
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Bildung / Aus- und Weiterbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Bioökonomie, Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Naturschutz / Biodiversität
  • Höhe der Fördersumme

    10.000 EUR
  • Ansprechpunkt

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Hannover

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie als anerkannter regionaler Bildungsträger Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als anerkannten regionalen Bildungsträger bei der Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung.

Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben für folgende Veranstaltungstypen, die Sie in Zusammenarbeit mit Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor und weiteren Akteurinnen und Akteuren durchführen:

– Veranstaltungstyp A (verpflichtend): Bildungsveranstaltung,
– Veranstaltungstyp A-Zusatz (optional): Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen,
– Veranstaltungstyp B (optional): Netzwerk-Veranstaltung,
– Veranstaltungstyp C (optional): öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung (zum Beispiel „Aktionstag“).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

– Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
– Als zuwendungsfähig werden je regionalem Bildungsträger Ausgaben in Höhe von maximal EUR 10.000 pro Jahr anerkannt.
– Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag zur Durchführung von Maßnahmen beziehungsweise zur Anerkennung als regionaler Bildungsträger bitte jährlich im Zeitraum vom 1.3. bis zum 30.4. an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.

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