Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / VerbandFördergebiet
NiedersachsenFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Bildung / Aus- und Weiterbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Bioökonomie, Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Naturschutz / BiodiversitätHöhe der Fördersumme
10.000 EURAnsprechpunkt
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Hannover
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie als anerkannter regionaler Bildungsträger Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als anerkannten regionalen Bildungsträger bei der Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung.
Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben für folgende Veranstaltungstypen, die Sie in Zusammenarbeit mit Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor und weiteren Akteurinnen und Akteuren durchführen:
– Veranstaltungstyp A (verpflichtend): Bildungsveranstaltung,
– Veranstaltungstyp A-Zusatz (optional): Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen,
– Veranstaltungstyp B (optional): Netzwerk-Veranstaltung,
– Veranstaltungstyp C (optional): öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung (zum Beispiel „Aktionstag“).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
– Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
– Als zuwendungsfähig werden je regionalem Bildungsträger Ausgaben in Höhe von maximal EUR 10.000 pro Jahr anerkannt.
– Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag zur Durchführung von Maßnahmen beziehungsweise zur Anerkennung als regionaler Bildungsträger bitte jährlich im Zeitraum vom 1.3. bis zum 30.4. an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.