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Start-up BW Pre-Seed 

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
  • Förderberechtigte

    Existenzgründer:in, Personengesellschaft, Privatperson, Social Startup, Solo-Selbstständige:r
  • Fördergebiet

    Baden-Württemberg
  • Organisationsphase

    Vorgründungsphase
  • Förder- / Finanzierungsart

    Beteiligung, Zuschuss
  • Themenfelder

    Existenzgründung
  • Höhe der Fördersumme

    50.000 bis 200.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank –

    Anstalt des öffentlichen Rechts, Karlsruhe

Kurzzusammenfassung

“Start-up BW Pre-Seed” ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, das innovative Start-up-Gründungsvorhaben in einer sehr frühen Phase unterstützt. Es kombiniert eine Risikobeteiligung von mindestens 20 % durch einen Co-Investor mit einer Förderung durch das Land.  Das Programm richtet sich an junge, innovative Unternehmen in Baden-Württemberg, die in einer frühen Phase ihrer Entwicklung finanzielle Unterstützung und Betreuung benötigen, um ihr Geschäftsmodell zur Marktreife zu bringen. Bei “Start-up BW Pre-Seed“ fließt bei der Projektauswahl in die Gewichtung mit ein, wenn Start-ups einen Beitrag zur Lösung eines gesellschaftlichen und/oder umweltpolitischen Problems leisten.

Die Förderung erfolgt in Form einer öffentlich-rechtlichen Zuwendung mit Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalt und einem Wandeldarlehen eines privaten Co-Investors. Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt mindestens 50.000 € und in der Regel maximal 200.000 €. Das Finanzierungsinstrument ist im Verhältnis 80 % zu 20 % (Land zu privatem Co-Investor) aufgeteilt und es wird eine vom Land zinslos sowie ohne bankübliche Besicherung gewährt.

Wer kann sich bewerben?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich für “Start-up BW Pre-Seed” zu bewerben:

  • Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
  • Wachstumsorientierung und Innovation: Das Unternehmen muss wachstumsorientiert sein und einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad aufweisen.
  • Unternehmensform: Es muss sich um ein nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen in Form einer juristischen Person des Privatrechts handeln (gemäß KMU-Definition).
  • Betreuungsphase: Das Unternehmen entwickelt in der Betreuungsphase zusammen mit einem Betreuungspartner ein Geschäftsmodell bis zur Markt- und Finanzierungsreife.
  • Frühe Phase: Das Unternehmen darf noch nicht in größerem Umfang durch Dritte mit Mitteln zur Unternehmensfinanzierung (z.B. Einlagen, Gewinne) oder eigenkapitalähnlichen Mitteln finanziert worden sein.
  • Alter des Unternehmens: Die Eintragung ins Handelsregister darf höchstens 5 Jahre zurückliegen.
  • Gewinnausschüttung: Es dürfen noch keine Gewinne ausgeschüttet worden sein.
  • Neugründung: Das Unternehmen darf nicht durch einen Zusammenschluss gegründet worden sein oder die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben.

Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.

 

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