
Soziale Innovation
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen, Verein / Verband, WohlfahrtsorganisationFördergebiet
NiedersachsenSupportart
BeratungFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Gesundheit und Soziales, WohlfahrtspflegeHöhe der Fördersumme
bis max. 750.000 EuroSupportthema
ProjektberatungAnsprechpunkt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie innovative Projekte für Unternehmen und Arbeitskräfte in den Bereichen Anpassung an den Wandel, Gesundheit und Soziales planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei sozial-innovativen Projekten, die der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer und verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen und zur Deckung lokaler und regionaler Bedarfe dienen und die grundsätzlich auf andere Regionen übertragbar sind.
Sie erhalten die Förderung für Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:
– Arbeitswelt im Wandel:
– Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation
– Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes
– Daseinsvorsorge:
Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte
Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden
Das Förderangebot umfasst:
– unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung
– Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % im SER-Gebiet und bis zu 80 % im ÜR-Gebiet
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. Die Einreichung von Projektideen ist bis zum 4. April 2025 möglich – weitere Informationen entnehmen Sie dem aktuellen Aufruf hier. Auf Aufforderung können ab dem 13. Juni 2025 Projektanträge eingereicht werden.
Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.