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Soziale Innovation

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (Land Niedersachsen, ESF+)
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Genossenschaft, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Sozialunternehmen, Unternehmen, Verein / Verband, Wohlfahrtsorganisation
  • Fördergebiet

    Niedersachsen
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Gesundheit und Soziales, Wohlfahrtspflege
  • Höhe der Fördersumme

    bis zu 750.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie ein innovatives, übertragbares Projekt planen, das durch neue und verbesserte Ansätze soziale Herausforderungen löst sowie lokale und regionale Bedarfe deckt und Sie ein überzeugendes Handlungskonzept haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei sozial-innovativen Projekten, die der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer und verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen und zur Deckung lokaler und regionaler Bedarfe dienen und die grundsätzlich auf andere Regionen übertragbar sind.

Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Anpassung von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern und Arbeitskräften an den Wandel, Sicherung des Zugangs zu sowie Verbesserung und Ausweitung von erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge.

Außerdem werden landesweit drei Stellen für soziale Innovation gefördert, um die Initiierung, Erprobung und Umsetzung innovativer Projektansätze voranzutreiben.

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