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Projektförderung nach dem Bremischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz – Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung

Fördergeber: Stadtgemeinde Bremen
  • Förderberechtigte

    Öffentliche Einrichtung, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Bremen
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Gesundheit und Soziales, Infrastruktur
  • Ansprechpunkt

    Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie in Bremen in die ambulante Versorgung Pflegebedürftiger investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Das Land Bremen unterstützt Sie im Bereich der ambulanten Pflege und der ergänzenden Pflegeformen. Sie erhalten vor allem für folgende Projekte einen Zuschuss:

  • Weiterentwicklung bestehender Pflegeangebote,
  • Entwicklung innovativer pflegerischer Angebote,
  • Verbesserung der Wohnsituation und Versorgung für pflegebedürftige Menschen,
  • Vernetzung der teilstationären, ambulanten und Kurzzeitpflege,
  • Beseitigung von Defiziten bei der ambulanten, teilstationären und Kurzzeitpflege,
  • bautechnische Anpassung von unterstützenden Wohnformen,
  • Einrichtungen generationenverbindender Angebote,
  • Öffnung von Angeboten der offenen Altenhilfe und von Orten der öffentlichen Begegnung, wie Bürgerhäusern, für pflegebedürftige Menschen.
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