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Projektförderung nach dem Bremischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz – Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung
Fördergeber: Stadtgemeinde Bremen
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung, Verein / VerbandFördergebiet
BremenFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Gesundheit und Soziales, InfrastrukturAnsprechpunkt
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie in Bremen in die ambulante Versorgung Pflegebedürftiger investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Das Land Bremen unterstützt Sie im Bereich der ambulanten Pflege und der ergänzenden Pflegeformen. Sie erhalten vor allem für folgende Projekte einen Zuschuss:
- Weiterentwicklung bestehender Pflegeangebote,
- Entwicklung innovativer pflegerischer Angebote,
- Verbesserung der Wohnsituation und Versorgung für pflegebedürftige Menschen,
- Vernetzung der teilstationären, ambulanten und Kurzzeitpflege,
- Beseitigung von Defiziten bei der ambulanten, teilstationären und Kurzzeitpflege,
- bautechnische Anpassung von unterstützenden Wohnformen,
- Einrichtungen generationenverbindender Angebote,
- Öffnung von Angeboten der offenen Altenhilfe und von Orten der öffentlichen Begegnung, wie Bürgerhäusern, für pflegebedürftige Menschen.