
Pro-Bono Beratung zu rechtlichen Fragen
Förderberechtigte
Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / VerbandFördergebiet
Bundesweit, InternationalOrganisationsphase
Existenzgründung und -festigung, WachstumsphaseSupportart
Außergerichtliche RechtsberatungSupportthema
Rechtsberatung und Klärung rechtlicher Fragen in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Commercial / kommerzielle Verträge, IP-Recht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Gemeinnützigkeitsrecht und eingeschränkt im SteuerrechtAnsprechpunkt
Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB (Kontaktformular, siehe unten)
Kurzzusammenfassung
Taylor Wessing ist eine führende internationale Full Service-Kanzlei mit über 1.200 Rechtsanwälten an 29 Standorten weltweit. Die Kanzlei praxisnah in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.
Pro Bono-Rechtsberatung ist die unentgeltliche Rechtsberatung für einen guten Zweck. Sie besteht in der Beratung und außergerichtlichen Vertretung gemeinwohlorientierter Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und Sozialunternehmen, die berechtigte Anliegen verfolgen, jedoch nicht in den Genuss der gesetzlichen Kostenhilfe kommen, sowie in dem Engagement zur Förderung und Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.
Taylor Wessing setzt sein fachliches Können und seine unternehmerischen Möglichkeiten ein, um in seinem unmittelbaren Wirkungskreis einen Beitrag zu einer generationengerechten Gesellschaft und Umwelt zu leisten. Deswegen bietet die Kanzlei eine kostenfreie Pro Bono-Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung für förderberechtigte Organisationen an und übernimmt so Verantwortung, um gemeinnützige Organisationen und Sozialunternehmen zu unterstützen im Einklang mit ihren Werten Verantwortung, Gemeinschaft und Respekt.
Hier finden Sie bereits hilfreiche Informationen in den Taylor Wessing FAQs Soziale Innovationen & Gemeinwohlorientierte Unternehmen zu häufigen Rechtsfragen in diesem Kontext.
Organisationen können über das folgende Formular ihr Anliegen einreichen (Link zum Fragebogen: https://forms.office.com/e/6DWfbNQ7z4).
Die Kanzlei prüft, ob das Mandat mit ihrer Expertise übereinstimmt, ob sie die nötigen Kapazitäten bereitstellen kann und ob das Mandat ihrer Pro Bono-Policy entspricht. Die Entscheidung wird Ihnen anschließend mitgeteilt.
Weitere Informationen unter dem unten stehenden Link.