Pro-Bono Beratung zu rechtlichen Fragen
Förderberechtigte
Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / VerbandFördergebiet
Bundesweit, InternationalOrganisationsphase
Existenzgründung und -festigung, WachstumsphaseSupportart
Außergerichtliche RechtsberatungSupportthema
Rechtsberatung und Klärung rechtlicher Fragen in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Commercial / kommerzielle Verträge, IP-Recht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Gemeinnützigkeitsrecht und eingeschränkt im SteuerrechtAnsprechpunkt
Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB (Kontaktformular, siehe unten)
Kurzzusammenfassung
Taylor Wessing ist eine führende internationale Full Service-Kanzlei mit über 1.200 Rechtsanwälten an 29 Standorten weltweit. Wir beraten praxisnah in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.
Pro Bono-Rechtsberatung ist die unentgeltliche Rechtsberatung für einen guten Zweck. Sie besteht in der Beratung und außergerichtlichen Vertretung gemeinwohlorientierter Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und Sozialunternehmen, die berechtigte Anliegen verfolgen, jedoch nicht in den Genuss der gesetzlichen Kostenhilfe kommen, sowie in dem Engagement zur Förderung und Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.
Wir setzen unser fachliches Können und unsere unternehmerischen Möglichkeiten ein, um in unserem unmittelbaren Wirkungskreis einen Beitrag zu einer generationengerechten Gesellschaft und Umwelt zu leisten. Deswegen bieten wir diese kostenfreie Pro Bono-Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung für förderberechtigten Organisationen an und kommen so unserer Verantwortung nach, gemeinnützige Organisationen und Sozialunternehmen zu unterstützen.
Dies steht im Einklang mit unseren Werten Verantwortung, Gemeinschaft und Respekt.
Organisationen können über das folgende Formular ihr Anliegen einreichen (Link zum Fragebogen: https://forms.office.com/e/6DWfbNQ7z4).
Wir prüfen, ob das Mandat mit unserer Expertise übereinstimmt, ob wir die nötigen Kapazitäten bereitstellen können und ob das Mandat unserer Pro Bono-Policy entspricht. Unsere Entscheidung teilen wir anschließend den Antragstellenden mit.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!