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Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit

Fördergeber: EU-Büro des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  • Förderberechtigte

    Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Sozialunternehmen, Unternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Forschung & Innovation
  • Ansprechpunkt

    VDI Technologiezentrum GmbH, Projektträger Sicherheitsforschung, Düsseldorf

Kurzzusammenfassung

Förderziel

Ziel dieser themenoffenen Förderrichtlinie ist es, die Breitenwirkung von Forschungsprojekten, die bereits innerhalb des Sicherheitsforschungsprogramms erfolgreich gefördert wurden, zu erhöhen und den Weg von neuen Lösungen in den praktischen Einsatz zu verkürzen. Dadurch sollen Anwender im Bereich der zivilen Sicherheit, beispielsweise Polizeien und Feuerwehren, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Unternehmen der privaten Sicherheits-wirtschaft und vergleichbare Akteure, in die Lage versetzt werden, innovative Lösungen auf der Basis neuer Forschungsergebnisse unmittelbar und möglichst umfassend nutzen zu können.

Anzustrebende Ergebnis- und Umsetzungserwartungen sind beispielsweise Erfindungs- und Schutzrechtsanmeldungen, nachfolgend getätigte Investitionen im Zuge der Implementierung der Ergebnisse, geplante Portfolio- und Produkterweiterungen, innovative Verfahren, Dienstleistungen, Leitfäden, Handlungsempfehlungen für und Beratung von Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung, Konzepte für die Aus- und Weiterbildung, Veröffentlichungen, Konferenzbeiträge sowie Qualifizierungsarbeiten.

Zuwendungszweck

Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von Verbundvorhaben, die basierend auf erfolgreich abgeschlossenen FuE-Projekten aus dem Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ zusätzlichen Handlungsbedarf aufgreifen, der sich während eines geförderten Projekts durch neue Ansätze zur Steigerung der Breitenwirkung der Ergebnisse (z.B. zusätzliche Anwendungen, Nutzungsmöglichkeiten o.ä.) und zusätzliche FuE-Herausforderungen zur Überwindung von Hemmnissen beim Praxiseinsatz gezeigt hat.

In den geförderten Vorhaben soll eine interdisziplinäre und kooperative Zusammenarbeit zwischen Anwendern, Wirtschaft und Wissenschaft wirksam werden.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Das Projekt baut auf einem oder mehreren erfolgreich abgeschlossenen Projekten des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit“ auf. Neuer, erheblicher Forschungsbedarf wurde festgestellt, der neue Ansätze zur Steigerung der k Breitenwirkung der Ergebnisse (zum Beispiel zusätzliche Anwendungen, Nutzungsmöglichkeiten o.ä.) und die Überwindung von Hemmnissen beim Praxiseinsatz beinhaltet.
  • Besonders hoher Innovationsgrad und eine sehr große Praxisrelevanz des Vorläuferprojekts.
  • Erheblicher Bedarf sowie ein deutliches Interesse auf Anwenderseite an einem Einsatz der Forschungsergebnisse.
  • Erfordernis einer intensiven Erprobung und wissenschaftlichen Validierung der angestrebten Lösungen.
  • Realistische Perspektive für eine Umsetzung in die Praxis.

Einbindung mindestens einer Forschungseinrichtung sowie eines geeigneten Umsetzungspartners, ein Anwender muss mindestens als assoziierter Partner mit aktiver Mitwirkung verbindlich in das Projekt eingebunden sein.

Weitere Informationen

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Phase können Projektskizzen beim zuständigen Projektträger jederzeit, jedoch bis spätestens 31. Dezember 2029, eingereicht werden.

Weitere Informationen unter dem unten stehenden Link.

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