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Ökolandbau

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Förderberechtigte

    Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Niedersachsen
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung
  • Höhe der Fördersumme

    bis zu 300.000 EUR
  • Ansprechpunkt

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Hannover

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie Vorhaben umsetzen, durch die der ökologische Landbau in Niedersachsen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die dazu beitragen, den ökologischen Landbau in Niedersachsen auszuweiten und die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe zu erhöhen, die ökologisch wirtschaften.

Sie erhalten die Förderung für Personalausgaben, Sach- und Reisekosten für

– die Teilnahme von Erzeugerinnen und Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Qualitätsregelungen im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau,
– Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen durch Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (dazu gehören auch Ausbildungskurse, Workshops und Coachings) und auch für Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen,
– Bereitstellung von Beratungsdiensten für ökologische sowie für an Umstellung auf Ökolandbau interessierte Betriebe,
– Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
– Zusammenarbeit im Agrarsektor und
-Forschung und Entwicklung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Sie bekommen aber höchstens EUR 300.000 pro Jahr.

Wenn Sie eine Förderung durch mehrere Stellen bekommen, ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Durchführung des Projektes haben oder eine kommunale Gebietskörperschaft oder ein Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften sind, kann die Höhe Ihres Zuschusses bis zu 75 Prozent betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.

Nächster Stichtag für Bewerbungen voraussichtlich März 2025

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