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NRW.Bank Wir fördern Ideen

NRW.Mikrodarlehen

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen & NRW.BANK
  • Förderberechtigte

    Existenzgründer:in, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Personengesellschaft, Social Startup, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Unternehmen
    (Für Gründungen und Unternehmen nicht älter als 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme)
  • Fördergebiet

    Nordrhein-Westfalen
  • Organisationsphase

    Gründungs- und Aufbauphase, Wachstumsphase
  • Förder- / Finanzierungsart

    Kredit / Darlehen
  • Höhe der Fördersumme

    bis zu 50.000 €
  • Ansprechpunkt

    NRW.BANK, Düsseldorf

Kurzzusammenfassung

Das NRW.Mikrodarlehen ist ein Förderprogramm, das von der NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit dem Land NRW und den STARTERCENTERN NRW angeboten wird. Es richtet sich an Gründer:innen von Kleinstunternehmen sowie an bestehende Kleinstunternehmen, die weniger als fünf Jahre alt sind und ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Förderzweck

Das NRW.Mikrodarlehen fördert:

  • Existenzgründungen
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme
  • Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen junger Unternehmen

Finanzierungsbedingungen

  • Darlehenshöhe: Bis zu 50.000 €
  • Laufzeit: Maximal 10 Jahre, davon 6 Monate tilgungsfrei
  • Zinssatz: Fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung: Monatliche Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate
  • Tilgungsnachlass: Gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Unternehmen können zusätzlich einen Tilgungsnachlass von 20 % beantragen
  • Sicherheiten: Keine erforderlich

Antragsvoraussetzungen

  • Fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben
  • Unternehmenssitz in NRW
  • Nachhaltiger Erfolg des Vorhabens
  • Beratung durch ein STARTERCENTER NRW und positives Votum
  • Begleitberatung bei Gründungsvorhaben, optional bei Erweiterungsvorhaben

Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.

 

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