Fördermittel merken

NRW.Mikrodarlehen
Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen & NRW.BANK
Förderberechtigte
Existenzgründer:in, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Personengesellschaft, Social Startup, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Unternehmen(Für Gründungen und Unternehmen nicht älter als 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme)Fördergebiet
Nordrhein-WestfalenOrganisationsphase
Gründungs- und Aufbauphase, WachstumsphaseFörder- / Finanzierungsart
Kredit / DarlehenHöhe der Fördersumme
bis zu 50.000 €Ansprechpunkt
NRW.BANK, Düsseldorf
Kurzzusammenfassung
Das NRW.Mikrodarlehen ist ein Förderprogramm, das von der NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit dem Land NRW und den STARTERCENTERN NRW angeboten wird. Es richtet sich an Gründer:innen von Kleinstunternehmen sowie an bestehende Kleinstunternehmen, die weniger als fünf Jahre alt sind und ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Förderzweck
Das NRW.Mikrodarlehen fördert:
- Existenzgründungen
- Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme
- Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen junger Unternehmen
Finanzierungsbedingungen
- Darlehenshöhe: Bis zu 50.000 €
- Laufzeit: Maximal 10 Jahre, davon 6 Monate tilgungsfrei
- Zinssatz: Fest für die gesamte Laufzeit
- Tilgung: Monatliche Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate
- Tilgungsnachlass: Gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Unternehmen können zusätzlich einen Tilgungsnachlass von 20 % beantragen
- Sicherheiten: Keine erforderlich
Antragsvoraussetzungen
- Fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben
- Unternehmenssitz in NRW
- Nachhaltiger Erfolg des Vorhabens
- Beratung durch ein STARTERCENTER NRW und positives Votum
- Begleitberatung bei Gründungsvorhaben, optional bei Erweiterungsvorhaben
Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.