MV innoGROWTH
Förderberechtigte
Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Kommunales Unternehmen, Personengesellschaft, Social Startup, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen, Verein / VerbandFördergebiet
Mecklenburg-VorpommernOrganisationsphase
Existenzgründung und -festigung, WachstumsphaseFörder- / Finanzierungsart
BeteiligungThemenfelder
ExistenzgründungUnternehmensfinanzierungHöhe der Fördersumme
mind. 50.000 Euro; max. 1,5 Mio. EuroAnsprechpunkt
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Kurzzusammenfassung
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBG MV) fördert Start-ups und kleine wachstumsorientierte mittelständische Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen und auch offener Beteiligungen.
Gefördert werden Investitionen und alle laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel) sowie alle bilanzstärkenden Maßnahmen, insbesondere auch Kosten in Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten bis hin zum Markteintritt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie innovations- und wachstumsorientierte Mittelständler
- mit einem Gruppenumsatz von bis zu EUR 75 Millionen und
- Unternehmenssitz und/oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
MV innoGROWTH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen und zahlt somit auf die Umsetzung der „Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ ein.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als stille oder offene Beteiligung oder als Kombination aus stiller und offener Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 1,5 Millionen.
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung der stillen Beteiligung erfolgt zum Nominalwert, die Rückzahlung der offenen Beteiligung erfolgt zum Marktwert.
Weitere Informationen in unten stehenden Links.