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Modellvorhaben zur Unterstützung von Pflegebedürftigen

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Schleswig-Holstein
  • Förderberechtigte

    Existenzgründer:in, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Initiative / Netzwerk, Kommunales Unternehmen, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / Verband, Wohlfahrtsorganisation
  • Fördergebiet

    Schleswig-Holstein
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Arbeitsförderung und Inklusion, Wohlfahrtspflege
    Innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen aus dem Bereich der Pflege
  • Ansprechpunkt

    Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Schleswig-Holstein

Kurzzusammenfassung

Die Richtlinie sieht die Förderung regionalspezifischer Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen aus dem Bereich der Pflege für Schleswig-Holstein vor. Das Land stellt beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 jährlich 1 Mio. Euro bereit, um Modellvorhaben zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Pflegepersonen zu fördern. Ziel der Förderung ist es, die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu erleichtern, die Deckung des Fachkräftebedarfs und den Auf- und Ausbau des Ehrenamtes zu verbessern, die Sozialplanung zu unterstützen, die gesellschaftliche Solidarität zu stärken und die Pflegeangebote digital zu vernetzen.

Weitere Informationen unter dem unten stehenden Link.

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