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Mikromezzaninfonds Deutschland

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Europäischer Sozialfonds (ESF)
  • Förderberechtigte

    Existenzgründer:in, Social Startup, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Unternehmen
    Gewerblich orientierte Sozialunternehmen
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Organisationsphase

    Gründungs- und Aufbauphase, Vorgründungsphase, Wachstumsphase
  • Förder- / Finanzierungsart

    Beteiligung
  • Themenfelder

    Arbeitsförderung und Inklusion, Frauenförderung / Gleichstellung / Diversität, Migration / Integration / Inklusion
  • Höhe der Fördersumme

    max. 150.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    zuständige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft im jeweiligen Bundesland

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie als Existenzgründerin, Existenzgründer oder kleines, junges Unternehmen mehr Eigenkapital brauchen, kann der Mikromezzaninfonds Deutschland sich mit bis zu 150.000 EUR an Ihrem Unternehmen beteiligen.

Mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland können Sie als Unternehmensgründerin, Unternehmensgründer oder als kleines und junges Unternehmen Ihr wirtschaftliches Eigenkapital erhöhen, um sich neuen Kreditspielraum für Investitionsvorhaben zu verschaffen. Der Kapitalgeber erwirbt dadurch kein Stimm- oder Einflussrecht in Ihrem Unternehmen.

Der Fonds richtet sich besonders an

  • Unternehmen, die von Arbeitslosen gegründet werden,
  • Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden,
    gewerblich orientierte Sozialunternehmen sowie
  • umweltorientierte Unternehmen.

Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten teilweise besondere Konditionen.

Die Beteiligung kann bis zu 100.000 EUR betragen, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 EUR.

Berechnet wird eine vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung von 11 Prozent pro Jahr, wobei ein Zinszuschuss von 3 Prozent gewährt wird. ​Das Unternehmen zahlt somit effektiv 8 Prozent pro Jahr bezogen auf den valutierenden Betrag der Einlage. Gegebenenfalls müssen Sie eine Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent der Einlage zahlen. ​Sie entrichten bei Auszahlung eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5 Prozent, für gemeinwohlorientierte und ökologisch nachhaltige Unternehmen beträgt diese 2,5 Prozent. ​

Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Sie zahlen das Geld in jährlich gleich hohen Raten zurück, erstmals nach 7 Jahren.

Ansprechpartner ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in dem Bundesland, in dem Sie die Investition umsetzen werden.

Anfragen können Sie auch über die Internetseite des Mikromezzaninfonds stellen.

Weitere Informationen unter unten stehendem Link.

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