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Lokale Agenda 21 in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
  • Förderberechtigte

    Kommune / Landkreis, Privatperson, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Brandenburg
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung, Umwelt- und Naturschutz / Biodiversität
  • Höhe der Fördersumme

    bis zu 5.000 EUR
  • Ansprechpunkt

    agrathaer GmbH, Müncheberg

Kurzzusammenfassung

Ziel und Gegenstand: Mit der Aktion Lokale Agenda 21 wird die lokale Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele verfolgt. Es sind Vorhaben die auf partizipativer Basis darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu einer nachhaltigen, umwelt- und ressourcenschonenden Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene zu leisten. Das können unter anderem sein: Veranstaltungen, gemeinsame umsetzungsorientierte Aktionen, konzeptionelle Grundlagen für nachhaltiges kommunales Handeln. Die Projektauswahl erfolgt auf Basis von Projektauswahlkriterien.
Einschränkungen: Keine Förderung von Personalkosten; Keine Förderung mehrjähriger Projekte; Keine Förderung von sich regelmäßig wiederholenden Projekten; Eingeschränkte Förderung von Verpflegungskosten
Antragsberechtigte: Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts die ihren Wohn-, Vereins- beziehungsweise Unternehmenssitz im Land Brandenburg haben
Voraussetzungen: Die beantragten Vorhaben haben eine Ökologische Zielstellung, verfolgen einen partizipativen Projektansatz, sind zulässig (gegebenenfalls Vorlage entsprechender Genehmigungen) und haben den Projektstandort im Land Brandenburg.
Art und Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses bis zu 80% der Gesamtkosten. Der Höchstbetrag des Zuschusses beträgt 5.000 Euro.

Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.

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