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Landespreis für junge Unternehmen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
  • Förderberechtigte

    Existenzgründer:in, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Kommunales Unternehmen, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Unternehmen
  • Fördergebiet

    Baden-Württemberg
  • Organisationsphase

    Existenzgründung und -festigung
  • Förder- / Finanzierungsart

    Wettbewerb / Preisgeld
  • Themenfelder

    Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Arbeitsförderung und Inklusion, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Bioökonomie, Digitalisierung / Künstliche Intelligenz / Smart City / Region , Energie / Energieeinsparung, Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Existenzgründung, Gesundheit und Soziales, Klimaschutz / Klimaanpassung, Kreislaufwirtschaft, Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung, Migration / Integration / Inklusion, Nachhaltigkeit, Neue Arbeitsmodelle / Arbeit & Innovation, Neue Konzepte des Wohnens und Arbeitens, Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung, Reparatur / Recycling / Wiederverwendung / Ressourcenschonung, Tourismus / Kultur- und Naturerbe, Transport / Mobilität, Umwelt- und Naturschutz / Biodiversität, Verwaltung und Innovation
    Thematisch offen, andere Themen möglich
  • Höhe der Fördersumme

    20.000 bis 40.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank –

    Anstalt des öffentlichen Rechts, Karlsruhe

Kurzzusammenfassung

Der Landespreis für junge Unternehmen in Baden-Württemberg ist eine Auszeichnung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, die an innovative und erfolgreiche junge Unternehmen im Land verliehen wird. Die Auszeichnung rückt besonders die Leistungsstärke, Modernität und Kreativität junger baden-württembergischer Unternehmen – aber auch deren soziales oder ökologisches Engagement in den Mittelpunkt. Geehrt werden Unternehmen, die neue Wege gehen und durch verantwortungsbewusstes Handeln einen vorbildhaften Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten.

Neben einem Preisgeld werden folgende Anreize geboten:

  • Öffentliche Anerkennung: Die Preisträger profitieren von einer hohen öffentlichen Aufmerksamkeit durch die Preisverleihung und die Berichterstattung in den Medien. Dies kann die Reputation des Unternehmens steigern und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen.
  • Netzwerk: Der Landespreis bietet eine Plattform, um Kontakte zu anderen Unternehmen, Investor:innen und Expert:innen zu knüpfen.
  • Marketing: Die Auszeichnung kann für Marketingzwecke genutzt werden, um das Unternehmen und seine Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben.

Wer kann sich bewerben?

  • Das Unternehmen sollte nicht älter als 10 Jahre sein und mindestens Bilanzzahlen der letzten 3 Jahre vorlegen können.
  • Das Unternehmen muss seinen Hauptsitz oder eine wesentliche Niederlassung in Baden-Württemberg haben.
  • Innovation: Das Unternehmen sollte sich durch innovative Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle auszeichnen.
  • Erfolg: Das Unternehmen sollte bereits wirtschaftlichen Erfolg vorweisen können oder ein hohes Wachstumspotenzial haben.
  • Nachhaltigkeit: Kriterien zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit werden berücksichtigt.

Der Landespreis für junge Unternehmen wird in der Regel jährlich ausgeschrieben.

Weitere Informationen und aktuelle Fristen unter den unten stehenden Links.

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