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Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
  • Förderberechtigte

    Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Kommunales Unternehmen, Kommune / Landkreis, Sozialunternehmen, Unternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Brandenburg
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Infrastruktur, Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung, Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung
  • Ansprechpunkt

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Potsdam

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Vorhaben, die der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume dienen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

– Regionalmanagement,
– Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie,
nationale und transnationale Kooperationen Lokaler Aktionsgruppen (LAG) und die Vorbereitung von Kooperationen,
– Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie sowie
Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

– für Regionalmanagement: 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
– für die Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
– für nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie für die Vorbereitung von Kooperationen: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
– für die Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: je nach Antragsteller und Vorhaben zwischen höchstens 65 Prozent beziehungsweise EUR 200.000 und höchstens 80 Prozent beziehungsweise EUR 2 Millionen der förderfähigen Gesamtausgaben,
– für Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben eines Regionalbudgets zur Umsetzung von Kleinprojekten gemäß Aktionsplan und höchstens EUR 200.000 jährlich pro Regionalbudget; die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts müssen mindestens EUR 500,00 und dürfen höchstens EUR 20.000 betragen.

Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.

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