Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen
Förderberechtigte
Initiative / Netzwerk, Kommunales Unternehmen, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Stiftung, Verein / VerbandFördergebiet
Mecklenburg-VorpommernSupportart
FinanzierungFörder- / Finanzierungsart
ZuschussHöhe der Fördersumme
normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen AusgabenAnsprechpunkt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Schwerin
Kurzzusammenfassung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Sie erhalten die Förderung vor allem für:
– Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen,
– die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung,
– investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem
* Abwärme- oder Kältenutzung,
* Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen,
* Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und
* Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,
– investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie
– Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).