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InnoGrowth SH

Fördergeber: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein
  • Förderberechtigte

    Existenzgründer:in, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Kommunales Unternehmen, Personengesellschaft, Social Startup, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen
  • Fördergebiet

    Schleswig-Holstein
  • Organisationsphase

    Existenzgründung und -festigung, Wachstumsphase
  • Förder- / Finanzierungsart

    Beteiligung
  • Themenfelder

    Existenzgründung
    Unternehmensfinanzierung
  • Höhe der Fördersumme

    mind. 50.000 Euro, max. 1,3 Mio. (stille Beteiligung);max. 200.000 Euro (offene Beteiligung)
  • Ansprechpunkt

    Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Kiel

Kurzzusammenfassung

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) und die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) stellen zusammen mit dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Fonds „InnoGrowth SH“ wirtschaftliches Eigenkapital für Start-ups sowie kleine wachstumsorientierte mittelständische Unternehmen bereit. Der Fonds richtet sich im Zuge der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ vor allem an Start-ups, die ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie an mittelständische Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Unterstützt werden Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung, -festigung oder -gründung sowie Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge und Liquiditätserhöhung.

Gefördert werden

Investitionen,
Betriebsmittel,
Akquisitionen,
Anteils-/Unternehmenskäufe sowie
allgemeine Unternehmensfinanzierungen.

Ziel ist es, das wirtschaftliche Eigenkapital der Unternehmen zu stärken und damit das Unternehmensrating bei Banken beziehungsweise die Ausgangslage der Unternehmen zur Beschaffung von Fremdkapital zu verbessern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

Start-ups,
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu EUR 75 Millionen

mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Das Finanzierungsvorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten sowie
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.
Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als stille oder offene Beteiligung.

Die Höhe der stillen Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 1,3 Millionen.

Offene Beteiligungen erfolgen bis maximal EUR 200.000 als Minderheitsbeteiligung, normalerweise bis zu 24,9 Prozent des Kapitals.

Die Dauer der Beteiligung beträgt für die stille Beteiligung 10 Jahre und für die offene Beteiligung normalerweise 7 Jahre.

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