InnoGrowth SH
Förderberechtigte
Existenzgründer:in, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Kommunales Unternehmen, Personengesellschaft, Social Startup, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Stiftung, UnternehmenFördergebiet
Schleswig-HolsteinOrganisationsphase
Existenzgründung und -festigung, WachstumsphaseFörder- / Finanzierungsart
BeteiligungThemenfelder
ExistenzgründungUnternehmensfinanzierungHöhe der Fördersumme
mind. 50.000 Euro, max. 1,3 Mio. (stille Beteiligung);max. 200.000 Euro (offene Beteiligung)Ansprechpunkt
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Kiel
Kurzzusammenfassung
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) und die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) stellen zusammen mit dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Fonds „InnoGrowth SH“ wirtschaftliches Eigenkapital für Start-ups sowie kleine wachstumsorientierte mittelständische Unternehmen bereit. Der Fonds richtet sich im Zuge der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ vor allem an Start-ups, die ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie an mittelständische Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Unterstützt werden Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung, -festigung oder -gründung sowie Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge und Liquiditätserhöhung.
Gefördert werden
- Investitionen,
- Betriebsmittel,
- Akquisitionen,
- Anteils-/Unternehmenskäufe sowie
- allgemeine Unternehmensfinanzierungen.
Ziel ist es, das wirtschaftliche Eigenkapital der Unternehmen zu stärken und damit das Unternehmensrating bei Banken beziehungsweise die Ausgangslage der Unternehmen zur Beschaffung von Fremdkapital zu verbessern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Start-ups,
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu EUR 75 Millionen
mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Das Finanzierungsvorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten sowie
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als stille oder offene Beteiligung.
Die Höhe der stillen Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 1,3 Millionen.
Offene Beteiligungen erfolgen bis maximal EUR 200.000 als Minderheitsbeteiligung, normalerweise bis zu 24,9 Prozent des Kapitals.
Die Dauer der Beteiligung beträgt für die stille Beteiligung 10 Jahre und für die offene Beteiligung normalerweise 7 Jahre.