Gründungsstipendium SH
Förderberechtigte
Existenzgründer:in(Hochschulabsolvent:innen, Studierende und Einzelpersonen mit Berufsausbildung)Fördergebiet
Schleswig-HolsteinOrganisationsphase
VorgründungsphaseSupportart
Beratung und finanzielle Unterstützung (Personenförderung)Förder- / Finanzierungsart
StipendiumThemenfelder
ExistenzgründungAnsprechpunkt
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH), Kiel
Kurzzusammenfassung
Was wird gefördert?
Gründungsinteressierte Teams, die während ihres Studiums, ihrer Forschungsarbeit oder in anderen Umgebungen eine innovative, vorzugsweise technologieorientierte, wissensintensive oder nachhaltige Geschäftsidee entwickelt haben, sollen mit Hilfe des Stipendiums die Möglichkeit erhalten, sich ganz der Gründungsidee in der Pre-Seed-Phase zu widmen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Teams, bestehend aus Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, deren letzter qualifizierender Hochschulabschluss (mindestens erforderlich: Bachelor-Abschluss) maximal zehn Jahre zurückliegt. Studierende sowie Einzelpersonen mit abgeschlossener Ausbildung können als Teil eines Gründungsteams gefördert werden. Das Gründungsstipendium fördert Teams mit bis zu drei geförderten Personen.
Wie wird gefördert?
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten über acht bis zwölf Monate einen monatlich nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 2.200 Euro. Studierende erhalten monatlich 1.000 Euro.
Weiterhin kann ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 150 € für jedes unterhaltspflichte Kind von geförderten Personen in Anspruch genommen werden. Sachkosten oder Investitionsmittel werden mit einer Pauschale über 8.500 Euro pro Team bezuschusst für Sach- und Investitionsmittel, zum Beispiel für Kosten im Rahmen einer Prototypentwicklung oder für spezifische Beratungsleistungen).
Neben der finanziellen Förderung profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von Betreuungs- und Coaching-Angeboten der Gründungsunterstützer im Land.
Ist die Förderung von Einzelpersonen oder nur von Teams möglich?
Eine Förderung durch das Gründungsstipendium ist nur im Team mit bis zu drei geförderten Personen möglich.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Förderung?
Der letzte qualifizierende Hochschulabschluss (mindestens erforderlich: Bachelor-Abschluss) darf maximal zehn Jahre zurückliegen. Weiterhin hat eine Unternehmensgründung für die Umsetzung der Geschäftsidee noch nicht stattgefunden; diese erfolgt während des Stipendiums in Schleswig-Holstein. Dabei haben die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihren Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Schleswig-Holstein.
Darf vor Beginn der Förderung gegründet worden sein?
Nein, vor Beginn der Förderung darf nicht gegründet worden sein, da die Unternehmensgründung Teil der Förderung innerhalb der ersten drei Monate ist. Bereits gegründete Unternehmen können sich leider nicht bewerben.
Darf ich während der Förderung Nebeneinkünfte haben?
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen sich während der Laufzeit des Stipendiums voll und ganz der Unternehmensplanung, der Unternehmensgründung sowie der Entwicklung des Gründungsvorhabens widmen. Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis stehen und demnach keine Nebeneinkünfte generieren. Studierende dürfen mit bis zu fünf Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit nachgehen.
Darf ich und/oder mein Team neben dem Gründungsstipendium Schleswig-Holstein noch weitere Förderinstrumente zeitgleich in Anspruch nehmen?
Die Antragsstellerinnen und Antragssteller können parallel zum Stipendium keine weitere finanzielle Förderung erhalten, die über Landesmittel (teil-)finanziert und dem Gründungsstipendium Schleswig-Holstein inhaltlich ähnlich ist bzw. ein ähnliches Ziel verfolgt (z.B. EXIST-Gründungsstipendium, Acceleratoren usw.). Darüber hinaus ist die Rechtmäßigkeit hinsichtlich der Reihenfolge der Inanspruchnahme verschiedener Förderinstrumente vor Förderbeginn durch die Antragsstellerinnen und Antragssteller mit der WTSH und Anbietern anderer Förderungen abzuklären.
Weitere Informationen unter den unten stehenenden Links.