
Gründung innovativ
Förderberechtigte
Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Social Startup, Sozialunternehmen, UnternehmenFördergebiet
BrandenburgOrganisationsphase
Existenzgründung und -festigungSupportart
Beratung, QualifizierungFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Digitalisierung / Künstliche Intelligenz / Smart City / Region , Energie / Energieeinsparung, Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Gesundheit und Soziales, Klimaschutz / Klimaanpassung, Kreislaufwirtschaft, Tourismus / Kultur- und Naturerbe, Transport / MobilitätMedien- und KreativwirtschaftHöhe der Fördersumme
25.000 - 150.000 EURAnsprechpunkt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg fördert Ihr (sozial)-innovativ ausgerichtetes Unternehmen in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.
Sie erhalten einen Förderung für:
– Anschaffungs- und Herstellungskosten für Sachanlagevermögen,
– Personalausgaben für neue Arbeitsplätze und für angestellte Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer,
– Beratungsleistungen zur Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren oder Geschäftsmodellen sowie
– externe technische Entwicklungsleistungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedoch EUR 25.000 und höchstens EUR 150.000.
Personalausgaben werden bis höchstens EUR 50.000 (brutto) pro Person und Jahr gefördert.
Vereinbaren Sie vor der Antragstellung bitte einen gemeinsamen Termin zur Erstberatung mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Ihre Anfrage für einen Termin richten Sie an die WFBB.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das ILB-Kundenportal ein.
Weitere Informationen zur Antragsstellungen unter den unten stehenden Links.