
Gründerinnenprämie – Sachsen
Förderberechtigte
Existenzgründer:inFrauen, die eine gemeinwohlorientierte Unternehmensgründung beabsichtigen oder von Gründungshemmnissen betroffen sind (z.B. Alleinerziehende, mit Migrationshintergrund, Berufsrückkehrende, pflegende Angehörige u.a.)Fördergebiet
SachsenOrganisationsphase
VorgründungsphaseFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Arbeitsförderung und Inklusion, Existenzgründung, Frauenförderung / Gleichstellung / DiversitätAnsprechpunkt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Dresden
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie als Frau ein Unternehmen gründen möchten und von besonderen Hemmnissen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Sie als Frau mit einem besonderen Gründungshemmnis bei Ihrer Unternehmensgründung.
Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den Sozialversicherungskosten sowie einen Kinderbonus.
Die Höhe der Förderung beträgt in den ersten 6 Monaten EUR 1.320 pro Monat als Zuschuss zum Lebensunterhalt, EUR 300,00 pro Monat als Zuschuss zu den Sozialabgaben und EUR 140,00 pro Monat als Kinderbonus bei 1 betreuungspflichtigem Kind im Haushalt; für weitere 9 Monate EUR 300,00 pro Monat als Zuschuss zu den Sozialabgaben und EUR 140,00 pro Monat als Kinderbonus bei 1 betreuungspflichtigem Kind im Haushalt.
Sie erhalten keinen Zuschuss zu den Sozialabgaben, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Gründung über das SAB-Antragsportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Hinweis: Im Fördergegenstand B “Gründerinnenprämie” sind zu Beginn des Jahres 2025 aufgrund der verzögerten Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln keine Antragstellungen möglich. Über die Wiederaufnahme des Bewilligungsgeschehens wird an dieser Stelle informiert.
Weitere und aktualisierte Informationen in den unten stehenden Links.