
Go-to-Market Gutschein für digitale Produkte
Förderberechtigte
Existenzgründer:in, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Social Startup, Sozialunternehmen, UnternehmenFördergebiet
Nordrhein-WestfalenOrganisationsphase
Existenzgründung und -festigungFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Digitalisierung / Künstliche Intelligenz / Smart City / Region , NachhaltigkeitHöhe der Fördersumme
bis zu 50.000 EuroAnsprechpunkt
IN.NRW Innovationsagentur, Jülich
Kurzzusammenfassung
Der Förderaufruf Go-to-Market Gutschein wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Der Go-to-Market Gutschein soll die Anzahl der Start-ups mit einem erfolgreichen Markteintritt in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Im Zentrum soll die Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts stehen. Diese Start-ups sollen als Treiber innovativer Technologien und Lösungen einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation leisten. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist dabei die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Prototyps, der es ermöglicht, das innovative Produkt unter realistischen Marktbedingungen zu testen und potenzielle Kund:innen sowie Investor:innen zu überzeugen.
Zielgruppe
Nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, Existenzgründer:innen, Start-ups, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt und die ihren Sitz in NRW haben.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen, insbesondere:
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Direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX), Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte,
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Indirekte Prototypen-Entwicklung: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z. B. Strategieberatung, Training & Einführung in Tools),
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Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren,
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Beratungsleistungen durch Coaches oder Mentoren.
Förderhöhe und -modalitäten
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Maximal 50.000 Euro zuwendungsfähige Gesamtausgaben pro Vorhaben innerhalb von 12 Monaten,
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Fördersatz: 70 % der förderfähigen Ausgaben,
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Mindestförderbetrag (Bagatellgrenze): 15.000 Euro,
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Einmalige Förderung pro Start-up
Antragstellung ist jederzeit möglich bis zum 31. Oktober 2026.
Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.