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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Förderberechtigte

    Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Kommunales Unternehmen, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Unternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Energie / Energieeinsparung, Infrastruktur, KI & Digitalisierung, Klimaschutz / Klimaanpassung, Nachhaltigkeit, Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung
  • Ansprechpunkt

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin

Kurzzusammenfassung

Das zentrale nationale Instrument der regionalen Strukturpolitik ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen. Bund und Länder verfolgen mit diesem Programm drei nebeneinanderstehende Hauptziele in den strukturschwachen Fördergebieten:

  • Standortnachteile ausgleichen
  • Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen
  • Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen

GRW-Neuaufstellung

Am 30. Dezember 2025 haben Bund und Länder im GRW-Koordinierungsausschuss (zur Geschäftsordnung des Koordinierungsausschusses (PDF, 21 KB)) eine Neuaufstellung der GRW beschlossen, insbesondere um die Anreize für wachstums- und beschäftigungsfördernde Investitionen zu stärken und das Programm zu vereinfachen.

Wichtige Eckpunkte der Neuaufstellung:

  • zusätzliche Anreize für Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen;
  • neuer Fokus auf Arbeitsproduktivität;
  • Stärkung der Fachkräftesicherung insbesondere in Regionen, die einen hohen Bevölkerungsrückgang erwarten lassen;
  • Ermöglichung von Investitionen in „Transformations- und Netto-Null-Technologien“;
  • erhebliche Vereinfachung und Verschlankung des Programms;
  • Verbesserung der Grundlagen für Innovationen in den Regionen;
  • zusätzliche Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen.
  • Neben den genannten Neuerungen der GRW wurden nicht zwingend erforderliche beziehungsweise nicht mehr benötigte Förderregelungen sowie Berichtspflichten für die Länder abgeschafft und Regelungen gestrafft, einheitlich strukturiert, zusammengeführt und klarer formuliert.

Weitere Informationen unter unten stehendem Link.

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