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Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Genossenschaft, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Bayern
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Bildung / Aus- und Weiterbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Naturschutz / Biodiversität
  • Ansprechpunkt

    Zuständige Bezirksregierung in Bayern:  https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/604625334891

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie eine Einrichtung der Umweltbildung betreiben und qualitativ hochwertige Bildungsangebote der nachhaltigen Entwicklung (BNE) und der Umweltbildung (UB) in Bayern schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Einrichtung der Umweltbildung bei der Umsetzung nichtwirtschaftlicher Projekte zur Schaffung von qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (Bildungsangebote BNE/UB).

Sie erhalten die Förderung für

  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Bildungsangeboten, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum Beispiel Umweltbewusstsein, ökologische Zusammenhänge oder Möglichkeiten für nachhaltiges Handeln aufzeigen und dadurch zur Verstärkung von BNE und ihrer Breitenwirkung beitragen,
  • Projekte, die thematisch beziehungsweise methodisch innovativ sind und insbesondere der Entwicklung und Erprobung von neuartigen Angeboten dienen (nur staatlich anerkannte Umweltstationen),
  • Organisation und Durchführung von Treffen zur Netzwerkbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in einfacher Ausfertigung oder elektronisch an die zuständige Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen wollen.

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